Gesetzesvorlage und parlamentarischer Ablauf
Am Freitag, dem 12. Juni 2026, hat der Bundestag den Gesetzentwurf zur Stärkung der psychosozialen Prozessbegleitung in erster Lesung behandelt. Nach der Aussprache wurde das Dokument an die Ausschüsse weitergeleitet, wobei der Rechtsausschuss die federführende Rolle in den nächsten Beratungsrunden übernehmen soll. Der Entwurf trägt die Kennzeichnung 21/6214 und ist im Textarchiv des Bundestags einsehbar.
Ziele der Reform
Nach Angaben der Bundesregierung soll die Überarbeitung von § 406g der Strafprozessordnung sowie des eigenständigen Gesetzes über psychosoziale Prozessbegleitung dazu führen, dass das Angebot besser angenommen wird und flächendeckend erhalten bleibt. Ein weiteres Ziel besteht darin, die Unterstützung für Opfer schwerer Sexual‑ und Gewalttaten zu festigen und die statistisch erfassten Fallzahlen zu erhöhen, die bislang hinter den Prognosen zurückgeblieben sind.
Erweiterter Leistungsumfang
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Opfer von schwerer häuslicher Gewalt, die bislang keinen Anspruch auf nicht‑rechtliche Unterstützung hatten, künftig Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung erhalten. Zusätzlich sollen Opfer von Volksverhetzung und verhetzender Beleidigung in den Katalog des § 395 Absatz 3 der Strafprozessordnung aufgenommen werden, um ihnen eine gleichwertige Nebenklagebefugnis zu ermöglichen.
Betroffene Personengruppen
Seit 2017 haben minderjährige und besonders schutzbedürftige Erwachsene, die durch Sexual‑ oder schwere Gewalttaten verletzt wurden, einen gesetzlichen Anspruch auf qualifizierte, nicht‑rechtliche Betreuung, Informationsvermittlung und Unterstützung während des gesamten Strafverfahrens. Der neue Entwurf erweitert diesen Anspruch auf weitere Opfergruppen, insbesondere auf Personen, die von gravierender häuslicher Gewalt betroffen sind.
Erwartete Auswirkungen
Studien des Bundesministeriums für Justiz deuten darauf hin, dass eine breitere Anwendung der psychosozialen Prozessbegleitung das Vertrauen von Opfern in das Justizsystem stärken kann. Durch die verbesserte Verfügbarkeit von Unterstützungsangeboten sollen die Opferschutzmechanismen insgesamt wirksamer werden und die Zahl der Inanspruchnahme von staatlichen Hilfsleistungen steigen.
Weiteres Verfahren
Nach der Überweisung an die Ausschüsse wird der Gesetzentwurf im Rechtsausschuss detailliert geprüft, anschließend erneut im Plenum des Bundestags diskutiert und zur Abstimmung gestellt. Bei erfolgreicher Verabschiedung erfolgt die Umsetzung durch die zuständigen Justizbehörden, die die neuen Regelungen in den jeweiligen Verfahrensabläufen verankern werden.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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