Die Bundesregierung hat am 23. April 2026 die Novelle zur Treibhausgasminderungsquote für Kraftstoffe verabschiedet. Ziel ist, den Anteil erneuerbarer Anteile im Verkehrssektor bis 2040 auf 65 % zu erhöhen, um die nationalen Klimaziele zu unterstützen. Die Regelung erweitert bestehende Vorgaben zu Biokraftstoffen, grünem Wasserstoff und Ladestrom aus Biogas.
Erweiterte THG-Quote bis 2040
Die nationale THG-Minderungsquote wird von derzeit 10,6 % schrittweise auf 65 % angehoben. Damit liegt die Vorgabe sechs Prozentpunkte über dem Entwurf, den das Kabinett im Dezember des Vorjahres beschlossen hatte.
Erhöhung der Biokraftstoffdeckelung
Die Obergrenze für konventionelle Biokraftstoffe wird von 4,4 % auf 5,8 % im Jahr 2032 angehoben. Die Anpassung soll Marktstabilität fördern und gleichzeitig die heimische Landwirtschaft unterstützen.
Einbindung von grĂĽnem Wasserstoff und Biogasanlagen
Eine neue Unterquote für grünen Wasserstoff und dessen Folgeprodukte wird eingeführt. Zusätzlich können seit Januar 2028 Ladestrom aus Biogas auf die THG-Quote angerechnet werden, wodurch Biogasanlagen Strom für Ladesäulen bereitstellen können.
Anreize fĂĽr nachhaltige Kraftstoffe
Die Novelle sieht eine Aufstockung der Unterquote für fortschrittliche Biokraftstoffe aus Reststoffen vor. Durch diese Technologieoffenheit sollen Investitionen in zukunftsfähige Lösungen gefördert werden.
Maßnahmen zur Betrugsprävention
Zur Sicherstellung der korrekten Anwendung werden neue Kontrollmechanismen und Präventionsmaßnahmen gegen Missbrauch der THG-Quote eingeführt.
Ausblick auf Klimaziele 2045
Nach dem Bundes-Klimaschutzgesetz muss Deutschland bis 2045 netto klimaneutral werden. Die verstärkte Minderung im Kraftstoffsektor ist ein zentraler Baustein, um dieses Ziel zu erreichen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundesregierung, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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