Neues Förderprogramm
Die Bundesregierung hat ein neues Förderprogramm gestartet, das zehn Millionen Euro für Projekte in Gedenkstätten zur Aufarbeitung der NS‑Terrorherrschaft und der SED‑Diktatur bereitstellt. Ziel ist die Stärkung historischer Orte und die Erweiterung ihrer Bildungsangebote.
Bewerbungsphase
Ab sofort können Gedenkstätten und Erinnerungsorte Anträge einreichen. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien koordiniert die Vergabe im Rahmen der neuen Gedenkstättenkonzeption.
Aussage des Staatsministers
Wolfram Weimer, Staatsminister für Kultur und Medien, betonte: „In den Gedenkstätten schlägt das Herz unserer Erinnerungskultur. Deshalb verdienen sie jede Unterstützung. Mit der Projektförderung wollen wir Gedenkstätten und Erinnerungsorten dabei helfen, ihre historischen Orte zu bewahren, neue digitale Zugänge zu schaffen und zeitgemäße Bildungs‑ und Vermittlungsangebote zu entwickeln.“
Förderziele
Gefördert werden Vorhaben, die den Erhalt von Gedenkstätten sichern, digitale Zugänge etablieren und innovative Bildungsformate entwickeln. Der Fokus liegt auf nachhaltigen und zukunftsorientierten Projekten.
Auswahlkriterien
Die Begutachtung erfolgt nach Kriterien wie historischer Relevanz, Innovationsgehalt, Umsetzbarkeit und gesellschaftlicher Wirkung. Der Beauftragte prüft die Anträge und empfiehlt die Vergabe an den Minister für Kultur und Medien.
Erwartete Wirkung
Durch die finanzielle Unterstützung sollen Gedenkstätten ihre Sichtbarkeit erhöhen, das historische Bewusstsein stärken und neue Zielgruppen erreichen. Die Fördermittel stehen für das laufende Jahr zur Verfügung.
Weiterführende Informationen
Interessierte können weitere Details und das Antragsformular auf der offiziellen Website der Bundesregierung abrufen. Der Ansprechpartner für Rückfragen ist das Bundesministerium für Kultur und Medien.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundesregierung, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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