Deutschland: Bundesregierung startet Programm CyberGovSecure zur Stärkung der IT-Sicherheit
Ein neues Regierungsprogramm mit dem Namen CyberGovSecure soll die IT‑Sicherheit in der Bundesverwaltung nachhaltig verbessern und den Staat besser gegen digitale Angriffe wappnen.
Ziele des Programms
Das Vorhaben verfolgt das Ziel, die Widerstandsfähigkeit des Staates gegenüber Cyberangriffen sowie anderen hybriden und konventionellen Bedrohungen zu erhöhen. Gleichzeitig soll die einheitliche Umsetzung gesetzlicher Vorgaben zur Informationssicherheit in allen Ressorts und obersten Bundesbehörden sichergestellt werden.
Identifizierte Handlungsfelder
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat neun zentrale Handlungsfelder definiert: sichere Konfiguration und Systemhärtung, Asset‑Management, Schwachstellen‑Management, Protokollierung und Detektion, Netzwerksicherheit, Informationssicherheits‑Controlling, resilienter Aufbau zentraler Dienstleistungen, Daten‑ und Zugriffsschutz sowie modernes Mobile‑Device‑Management. Weitere Felder werden künftig ressortübergreifend abgestimmt.
Umsetzung und Governance
Die strategische Steuerung erfolgt durch einen Lenkungskreis unter dem Vorsitz des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS). Die operative Koordination liegt beim Chief Information Security Officer Bund, ausgeübt von der Präsidentin des BSI, sowie bei den jeweiligen Informationssicherheitsbeauftragten der Ressorts. Ziel ist ein transparentes, aufwandsarmes Berichtswesen.
Erwartete Auswirkungen
Durch die Bündelung der Maßnahmen soll die Bundesverwaltung von innen heraus widerstandsfähiger werden. Ein verbesserter Schutz gegen gezielte Spionagekampagnen, Angriffe auf IT‑Dienstleister und koordinierte Überlastungsangriffe wird angestrebt. Parallel dazu unterstützt das in Planung befindliche Programm Cyberdome den Aufbau einer gesamtstaatlichen Schutz‑Infrastruktur.
Insgesamt stellt CyberGovSecure einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der digitalen Sicherheit des Landes dar und ergänzt bestehende Initiativen zur Sicherung kritischer staatlicher IT‑Systeme.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundesregierung, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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