Die Bundesregierung hat für das laufende Jahr 21,88 Millionen Euro für die Kriegsgräberfürsorge des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge im Ausland bereitgestellt. Die Mittel werden aus dem Etat des Auswärtigen Amtes finanziert und folgen einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion.
Finanzielle Zuwendung
Der ausgewiesene Betrag von 21,88 Millionen Euro ist ausschließlich dem Volksbund als einziger Träger der deutschen Kriegsgräberfürsorge im Ausland zugeordnet. Im Vergleich dazu erhielt der Volksbund in den Jahren 2020 bis 2024 jeweils 19,38 Millionen Euro, im Jahr 2025 waren es 21,38 Millionen Euro.
Historische Entwicklung
Die kontinuierliche Erhöhung der Fördermittel spiegelt die wachsende Verantwortung der Bundesregierung für die Pflege deutscher Kriegsgräberstätten in insgesamt 71 Ländern wider. Der Volksbund ist dabei in 45 Ländern allein oder gemeinsam mit anderen Akteuren aktiv.
Geografische Abdeckung
Von den 71 betroffenen Ländern sind in 27 Ländern die Commonwealth War Graves Commission (CWGC) und in 17 Ländern die deutschen Auslandsvertretungen als alleinige oder mitwirkende Akteure genannt. Die übrigen Länder werden primär vom Volksbund betreut.
Auswirkungen des russischen Angriffskriegs
Seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine hat die Bundesregierung Einschränkungen bei der Pflege deutscher Kriegsgräberstätten in der Ukraine, in Belarus und in der Russischen Föderation verzeichnet. Diese Einschränkungen werden als direkte Folge der geopolitischen Lage beschrieben.
Beschränkungen in Belarus
Im Juni 2025 hat die Stadtexekutive Minsk beschlossen, das Vertretungsbüro des Volksbundes aufzulösen und dessen weitere Tätigkeit zu untersagen. Die Bundesregierung gibt an, sich weiterhin mit Nachdruck gegenüber den belarussischen Behörden für die deutsche Kriegsgräberfürsorge einzusetzen.
Einzelposten für Sanierungsarbeiten
Der größte Einzelbetrag der aktuellen Fördermittel wird für Frankreich mit rund 6,57 Millionen Euro ausgewiesen. Der zweitgrößte Posten entfällt auf Italien mit knapp 1,25 Millionen Euro. Weitere Länder erhalten jeweils kleinere Beträge zur Beseitigung von Sanierungs‑ und Instandsetzungsstaus.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag
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