Die Bundesregierung hat im Bundeshaushalt 2026 für die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung Mittel in Höhe von 24,5 Millionen Euro vorgesehen. Der Betrag ist im Haushaltstitel 0603 684 62 verankert.
Budgetrahmen
Der im Haushaltsplan ausgewiesene Betrag von 24,5 Millionen Euro entspricht dem vorgesehenen Finanzvolumen für das gesamte Förderjahr. Die genaue Aufteilung nach Trägern und einzelnen Fördersummen wird erst nach Abschluss des Förderjahres und nach Prüfung der eingereichten Anträge feststehen.
Verfahren und Zeitplan
Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach Prüfung und Bewilligung der jeweiligen Anträge. Die endgültige Höhe der im Jahr 2026 ausgereichten Mittel wird demnach erst am Ende des Förderjahres bekannt.
Hintergrund der Anfrage
Die Angaben stammen aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (Dokument 21/6094). In der Antwort (Dokument 21/6777) wird erläutert, dass die Mittel gemäß Paragraf 12a des Asylgesetzes für die unabhängige Beratung von Asylverfahren bereitgestellt werden.
Zweck der Asylverfahrensberatung
Nach §12a Asylgesetz soll die behördenunabhängige Beratung die Qualität und Fairness von Asylverfahren unterstützen, indem sie Asylsuchenden rechtliche Informationen und Hilfestellungen bietet.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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