Ein Gesetzentwurf zur Schaffung einer Europäischen Brieftasche für digitale Identität (EUDI‑Wallet) wurde vom Bund vorgestellt, um Bürgern künftig die Möglichkeit zu geben, ihre Identität per Smartphone nachzuweisen und digitale Dokumente zu verwalten. Die Wallet soll ab Januar 2027 flächendeckend verfügbar sein.
Gesetzesrahmen und Zielsetzung
Der Entwurf ergänzt die geänderte eIDAS‑Verordnung der Europäischen Union und schafft die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung der EUDI‑Wallet in Deutschland. Die Nutzung soll freiwillig bleiben und bestehende Identifizierungs‑ und Authentifizierungsmittel nicht ersetzen.
Technische und rechtliche Eckpunkte
Die Wallet ermöglicht qualifizierte elektronische Signaturen und Siegel mit einem hohen Sicherheitsniveau für mobile Endgeräte. Sie kann sowohl bei öffentlichen als auch bei privaten Diensten eingesetzt werden und ist für die Nutzung in allen EU‑Mitgliedstaaten vorgesehen.
Wirtschaftliche und verwaltungstechnische Auswirkungen
Für die Wirtschaft entstehen jährliche Erfüllungskosten von 1,1 Millionen Euro sowie ein einmaliger Aufwand von rund 13,5 Millionen Euro. Der jährliche Aufwand der Verwaltung beläuft sich auf etwa 121,7 Millionen Euro. Zusätzlich fallen Personal‑ und Sachkosten bei Bundesverwaltungsamt, BSI und Bundesnetzagentur für Aufbau und Betrieb der Infrastruktur an.
Reaktionen des Bundesrates
Der Bundesrat unterstützt das Vorhaben grundsätzlich, fordert jedoch Änderungen. Er möchte, dass die Entscheidung über die Bereitstellungsform der Wallet per Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates erfolgt und legt Wert auf digitale Souveränität, Open‑Source‑Lösungen und europäische Anbieter.
Antwort der Bundesregierung
Die Bundesregierung hält an der Kompetenz des zuständigen Ministeriums fest, die Bereitstellungsform zu bestimmen, und verweist auf den zusätzlichen bürokratischen Aufwand einer Rechtsverordnung. Sie prüft jedoch positiv die Vorschläge zur stärkeren Berücksichtigung der digitalen Souveränität und zu Anpassungen im Pass‑ und Personalausweisrecht.
Umsetzungsplan und Zeitplan
Die Entscheidung über die konkrete Form der Bereitstellung soll vom zuständigen Ministerium getroffen und im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Die flächendeckende Bereitstellung der EUDI‑Wallet ist für Januar 2027 geplant.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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