Deutschland: Bundesregierung stellt Gesetzentwurf zur Transparenz politischer Werbung vor

Der Bundestag hat das Politische‑Werbung‑Transparenz‑Gesetz (21/4089) eingebracht, um die EU‑Verordnung 2024/900 zur Transparenz und zum Targeting politischer Werbung in deutsches Recht zu überführen. Das Gesetz soll die Vorgaben des Digital Services Act und der EU‑Datenschutzgrundverordnung ergänzen und die Transparenz politischer Werbung deutlich erhöhen.

Ziele und Kernpunkte des Gesetzentwurfs

Der Gesetzentwurf definiert erstmals europaweit, was als politische Werbung gilt, und legt Kennzeichnungs‑ sowie Archivierungspflichten fest. Zusätzlich werden Datenschutzvorgaben ergänzt, darunter ein Verbot des Targetings mit sensiblen Daten. Die Verordnung tritt am 10. Oktober 2025 uneingeschränkt in Kraft.

Zuständige Behörden und Durchsetzung

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) wird als zentrale Durchsetzungsstelle für Targeting‑Regeln benannt. Weitere zuständige Stellen sind der Bundeswahlleiter, die Koordinierungsstelle für digitale Dienste bei der Bundesnetzagentur sowie der Digital Services Coordinator (DSC), der die Einhaltung von Transparenz‑ und Informationspflichten bei Online‑Plattformen überwacht.

Bußgeldregelungen und finanzielle Auswirkungen

Bei Verstößen sieht der Entwurf Geldbußen von bis zu 300 000 Euro oder, bei großen Unternehmen, bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor. Der jährliche Mehraufwand für die Verwaltung wird auf rund 1,3 Millionen Euro geschätzt, während für Bürger kein zusätzlicher Aufwand entsteht und keine Auswirkungen auf Verbraucherpreise erwartet werden.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat fordert eine stärkere Einbindung der Landesdatenschutzbehörden, klarere Regeln für den Informationsaustausch und eine genauere Verankerung der Sanktionen im Ordnungswidrigkeitenrecht. Zudem wird geprüft, ob der Gesetzentwurf um Schutzregelungen für Berufsgeheimnisträger und Parlamentsmitglieder ergänzt werden sollte. Die Bundesregierung hält eine zusätzliche Benennung der Landesbehörden für entbehrlich und verweist auf die ausreichende Absicherung durch EU‑Recht.

Ausblick und weitere Schritte

Die Bundesregierung plant, redaktionelle Hinweise und Verweisfehler aus dem Gesetzentwurf zu übernehmen und signalisiert Prüfbereitschaft beim Schutz von Berufsgeheimnisträgern. Der Gesetzentwurf wird nun im Bundestag weiter beraten, bevor er in Kraft treten kann.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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