Hintergrund zu IGeL
Im Zuge einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen‑Fraktion hat die Bundesregierung klargestellt, dass Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) in der Regel nicht von den Krankenkassen übernommen werden, weil ihr Nutzen nicht nachgewiesen oder weil sie das Maß des medizinisch Notwendigen überschreiten.
Informationspflichten der Ärzte
Ärzte können im Rahmen der ärztlichen Therapiefreiheit IGeL als privatärztliche Leistungen anbieten, sofern sie die gesetzlichen Informations- und Aufklärungspflichten einhalten und die Patienten umfassend über Nutzen und Risiken informieren.
Nationale Gesundheitsportal
Auf dem Nationalen Gesundheitsportal ist eine spezielle Informationsseite zu IGeL eingerichtet, die zentrale Hinweise zu den angebotenen Leistungen und zu den damit verbundenen Pflichten bereitstellt.
IGeL‑Monitor
Der seit 2012 vom Medizinischen Dienst des Bundes betriebene IGeL‑Monitor sammelt und bewertet aktuelle Daten zu Nutzen und Schaden einzelner IGeL und bereitet diese wissenschaftlich fundiert und allgemeinverständlich auf.
Ziel des Monitors
Der Monitor verfolgt das Ziel, Versicherten zu ermöglichen, fundierte Entscheidungen für oder gegen eine IGeL zu treffen, indem er das aktuelle Wissen transparent darstellt.
Markt‑ und Tippinformationen
Zusätzlich bietet der Monitor Informationen über den IGeL‑Markt sowie praktische Tipps zum Umgang mit solchen Leistungen, um die Selbstbestimmung der Versicherten zu stärken.
Herkunft der Angaben
Die Angaben stammen aus der Antwort der Bundesregierung (21/7087) auf die Kleine Anfrage (21/6706) der Grünen‑Fraktion und wurden von der Pressestelle des Deutschen Bundestages veröffentlicht.
Redaktionelle Hinweise
Der Bericht wurde von der Redaktion des Parlamentsnachrichtenservice erstellt und entspricht den Vorgaben für offizielle Mitteilungen des Deutschen Bundestages.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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