Keine Bundesmittel vorgesehen
Die Bundesregierung hat mitgeteilt, dass für die Bekämpfung der Asiatischen Hornisse keine Bundesmittel aus dem Haushalt bereitgestellt werden. Zuständig für das Management der invasiven Art seien die Naturschutzbehörden der Länder, wie das Bundesnaturschutzgesetz festlegt.
Neueinstufung der Hornisse
Im März dieses Jahres wurde die Asiatische Hornisse gemeinsam mit den Landesbehörden als „weit verbreitet“ eingestuft. Diese Entscheidung basiere auf aktuellen Daten zum Vorkommen der Art in den Jahren 2023 und 2024.
Deutliche Zunahme nachweisbar
Die vorliegenden Daten zeigten eine signifikante Zunahme der Hornissenpopulation innerhalb eines Jahres. Aufgrund dieser schnellen Ausbreitung sei die Neueinstufung erforderlich geworden, so die Aussage der Bundesregierung.
Rechtlicher Rahmen
Das Bundesnaturschutzgesetz überträgt die Verantwortung für das Management invasiver Arten auf die Naturschutzbehörden der Länder. Diese Behörden seien demnach für die Entfernung von Nestern und weitere Maßnahmen zuständig.
Anfrage der AfD
Die AfD‑Fraktion stellte im Rahmen einer Kleinen Anfrage nach dem Stand des Managements der invasiven Hornissenart. Die Bundesregierung beantwortete die Anfrage am 08.07.2026 und erläuterte die aktuelle Finanzierungslage.
Finanzielle Konsequenzen für die Länder
Da keine Bundesmittel bereitgestellt werden, müssen die Landesbehörden die Kosten für Maßnahmen wie Nestentfernung selbst tragen. Eine finanzielle Unterstützung aus dem Bundeshaushalt sei nicht vorgesehen.
Mögliche Maßnahmen ohne Bundesfinanzierung
Die Naturschutzbehörden können dennoch Aktivitäten zur Kontrolle der Hornissenpopulation durchführen, etwa durch gezielte Nestentfernung oder Aufklärung der Öffentlichkeit, jedoch ohne zusätzliche Bundesmittel.
Ausblick
Die Bundesregierung betont, dass die Beobachtung der Hornissenverbreitung fortgeführt wird. Weitere Entscheidungen über mögliche finanzielle Unterstützungen könnten in zukünftigen Haushaltsplanungen geprüft werden.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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