Bundesregierung stellt Umgang mit Unternehmensbeteiligungen dar
Deutschland: Regierungsmitglieder und UnternehmensbeteiligungenDie Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/2970) zum Umgang mit Unternehmensbeteiligungen von Regierungsmitgliedern und möglichen Interessenkonflikten Stellung genommen.
Grundsätze für Regierungsmitglieder
Danach müssen Regierungsmitglieder sicherstellen, dass sie einen angemessenen Umgang mit Interessenkonflikten gewährleisten. Sie sollen stets vermeiden, sich gegenüber Personen oder Organisationen zu verpflichten, die möglicherweise unangemessen versuchen, sie in ihrer Amtsausübung zu beeinflussen. In ihrer Tätigkeit und ihren Entscheidungen sollten sie jeden Anschein vermeiden, dass sie für sich, Familienangehörige oder Personen aus dem Freundes- und Bekanntenkreis finanzielle oder andere materielle Vorteile beabsichtigen.
Korruptionsprävention in den Ministerien
In jedem Bundesministerium ist eine Ansprechperson für Korruptionsprävention bestellt, die als Ansprechpartner für Beschäftigte und die Dienststellenleitung fungiert. Diese Person steht fachlich kompetent zur Verfügung, wenn Interessenkonflikte absehbar sind. Dieser Bericht basiert auf Informationen von hib, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland)
Ende der Übertragung
