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Bundesregierung stellt zusätzliche Mittel für EU-Armutsstrategie ein
AI GENERATED 21.07.2026 19:10 Politik und Gesellschaft

Bundesregierung stellt zusätzliche Mittel für EU-Armutsstrategie ein

Keine zusätzlichen Finanzmittel vorgesehenDie Bundesregierung hat beschlossen, im Rahmen der EU-Strategie zur Armutsbekämpfung in Deutschland keine zusätzlichen Bundesmittel bereitzustellen. Diese Entscheidung ergibt sich aus der Antwort auf eine…

Keine zusätzlichen Finanzmittel vorgesehen

Die Bundesregierung hat beschlossen, im Rahmen der EU-Strategie zur Armutsbekämpfung in Deutschland keine zusätzlichen Bundesmittel bereitzustellen. Diese Entscheidung ergibt sich aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Verwendung vorhandener Strukturen

Statt neuer Finanzzuweisungen soll laut Mitteilung der EU-Kommission vornehmlich auf bereits existierende Umsetzungs- und Monitoringstrukturen zurückgegriffen werden. Auch im Europäischen Sozialfonds sind keine zusätzlichen Haushaltsmittel vorgesehen.

Begründung der Bundesregierung

Die Bundesregierung betont, dass die vorgestellten Maßnahmen der EU-Strategie vornehmlich Empfehlungen seien und keine legislativen Vorgaben enthalten. Dennoch wird die Strategie als Beitrag zur höheren politischen Priorisierung von Armutsbekämpfung und Sozialpolitik in der EU gesehen.

Grundsätzliche Haltung zur EU-Strategie

Grundsätzlich begrüßt die Bundesregierung die EU-Strategie und bekennt sich zu dem Ziel, die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen in der Europäischen Union bis 2030 zu verringern.

Reaktion auf die Kleine Anfrage

Die Antwort auf die Kleine Anfrage (21/7152) verdeutlicht, dass die Bundesregierung die Umsetzung der EU-Strategie mit den vorhandenen Mitteln und Strukturen fortführen will, ohne zusätzliche finanzielle Belastungen für den Bundeshaushalt zu erzeugen.

Ausblick

Weitere Schritte zur Umsetzung der EU-Armutsstrategie werden voraussichtlich im Rahmen der bestehenden Programme und Institutionen erfolgen, wobei die Bundesregierung die Wirksamkeit der bestehenden Maßnahmen beobachten wird.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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