Die Bundesregierung antwortete am 29. Juni 2026, dass im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ im Programmbereich „Partnerschaft für Demokratie“ keine Mittel an die Staatskanzlei des Landes Brandenburg zugeteilt wurden.
Antwort der Bundesregierung
Die Mitteilung erfolgte in Form einer schriftlichen Antwort (Dokument 21/6614) auf eine Kleine Anfrage (Dokument 21/6272), die die AfD‑Fraktion im Bundestag gestellt hatte.
Programm „Partnerschaft für Demokratie“
Der Programmbereich soll Projekte fördern, die die demokratische Teilhabe auf regionaler Ebene stärken und den Austausch zwischen Bund und Ländern unterstützen.
Grund fĂĽr Nichtzuweisung
In der Antwort wurde angegeben, dass die Kriterien für eine Förderung von Seiten der Staatskanzlei Brandenburg nicht erfüllt wurden, weshalb die Zuweisung mit null Euro erfolgte.
Fragen der AfD‑Fraktion
Die AfD‑Fraktion hatte um Aufklärung über die Verteilung der Fördermittel unter den Bundesländern und den spezifischen Ausschluss Brandenburgs gebeten.
Verfahren und Zuständigkeit
Die Bundesregierung verwies darauf, dass das Vergabeverfahren den Vorgaben des Bundesministeriums des Innern folgt, das die Aufsicht über das Programm „Demokratie leben!“ innehat.
Weitere Angaben
In der Antwort wurden keine zusätzlichen Informationen zu alternativen Unterstützungsmaßnahmen für Brandenburg bereitgestellt.
Veröffentlichung
Die Information wurde vom Pressedienst des Deutschen Bundestages im Rahmen des Dienstes „heute im Bundestag“ (hib) veröffentlicht.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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