Die Bundesregierung hat am 20. April 2026 in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion erklärt, dass der Vorschlag 51102 aus der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nur teilweise umgesetzt werden könne. In der Antwort (21/5286) wird betont, dass die Modernisierung des Beihilferechts im Fokus stehe, um Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen.
Hintergrund der Anfrage
Die AfD‑Fraktion hatte mit der Kleinen Anfrage (21/4864) nach einer konkreten Umsetzung des Vorschlags 51102 gefragt, der im Rahmen der Verbändeabfrage zur Reduzierung von Verwaltungslasten gestellt wurde. Ziel war es, klare Vorgaben für die Anpassung von Schwellenwerten im Beihilferecht zu erhalten.
Modernisierung des Beihilferechts
In ihrer Antwort führt die Bundesregierung aus, dass sie sich gegenüber der Europäischen Kommission dafür einsetze, das Beihilferecht kontinuierlich zu modernisieren und an aktuelle politische sowie wirtschaftliche Entwicklungen anzupassen. Die angestrebte „substantielle Vereinfachung und Beschleunigung von Verfahren“ soll laut Regierung die administrative Belastung für Unternehmen und Behörden reduzieren.
Anpassung der De‑minimis‑Grenzwerte
Im Zuge der teilweisen Umsetzung wurden die Schwellenwerte in der De‑minimis‑Verordnung sowie in der DAWI‑De‑minimis‑Verordnung angepasst. Der Höchstbetrag wurde von 200.000 Euro auf 300.000 Euro beziehungsweise von 500.000 Euro auf 750.000 Euro erhöht, jeweils für einen Zeitraum von drei Jahren.
Bewertung der Umsetzung
Nach Angaben der Regierung entspricht die Erhöhung der Schwellenwerte dem Kern des Vorschlags 51102, wenn auch nicht in vollem Umfang. Die Teilmaßnahme soll laut Ministerium dazu beitragen, dass kleinere Unternehmen von vereinfachten Förderbedingungen profitieren können, während weitergehende strukturelle Änderungen noch ausstehen.
Ausblick
Die Bundesregierung kündigte an, die weitere Entwicklung des Beihilferechts eng mit der Europäischen Kommission abzustimmen und mögliche zusätzliche Anpassungen zu prüfen. Beobachter erwarten, dass weitere legislative Schritte folgen könnten, um die angestrebte Bürokratieentlastung umfassender zu realisieren.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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