Deutschland: Bundesregierung überarbeitet Melderecht zum Schutz von Berufsgruppen vor Ausspähung
Die Bundesregierung plant, das Melderecht grundlegend zu überarbeiten, um den Schutz von bestimmten Berufsgruppen vor einer Ausspähung ihrer Privatadresse zu stärken. Ziel sei es, den Zugang zu Melderegisterauskünften stärker zu beschränken und Auskunftssperren leichter zu ermöglichen.
Hintergrund
Im Koalitionsvertrag ist ein Auftrag verankert, Berufsgruppen wie Mandatsträger, Rettungs- und Einsatzkräfte, Polizisten und Journalisten besser vor der Einsicht in ihre Privatadresse zu schützen. Derzeit existieren rund 150.000 Auskunftssperren, die manuell geprüft und mit Anhörung des Betroffenen verbunden sind.
Betroffene Berufsgruppen
Zu den besonders schutzbedürftigen Personen zählen Abgeordnete, Einsatzkräfte im Rettungs- und Polizeidienst sowie Journalistinnen und Journalisten, die aufgrund ihrer Tätigkeit vermehrt Ziel von Adressrecherchen werden.
Aktuelle Regelungen
Das bisherige System richtet sich nach dem Schutz stark gefährdeter Einzelpersonen und verlangt bei jeder Sperre eine Einzelfallprüfung. Diese Vorgehensweise sei angesichts der im Koalitionsvertrag genannten Personengruppen nicht mehr zeitgemäß, so die Bundesregierung.
Geplante Änderungen
Das Bundesinnenministerium prüft mehrere Varianten, um das Verhältnis zwischen Melderegisterauskunft und Auskunftssperre neu zu justieren. Vorgeschlagen wird ein Verfahren, das eine schnellere Einrichtung von Sperren ermöglicht, ohne jede einzelne Anfrage erneut zu bewerten.
Prüfungsstand
Nach Angaben des Ministeriums wird das neue Konzept derzeit intensiv geprüft. Es solle sicherstellen, dass sowohl der Datenschutz als auch die berechtigten Interessen an Melderegisterauskünften ausgewogen berücksichtigt werden.
Ausblick
Die Bundesregierung betont, dass die Überarbeitung des Melderechts zeitnah erfolgen werde, um den Schutz der genannten Berufsgruppen zu verbessern und gleichzeitig die Funktionsfähigkeit des Melderegisters zu erhalten.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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