Der Bundestag prüft einen Gesetzentwurf, mit dem die Bundesregierung die EU‑Verpackungsverordnung (PPWR) von 2025 in nationales Recht überführen will. Ziel ist laut Bundesregierung ein höherer Recyclinganteil von Kunststoffabfällen, weniger Müll und eine stärkere Kreislaufwirtschaft. Der Entwurf soll ab August 2026 gelten.
Kritik aus Fachkreisen
In einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses am 6. Mai 2026 äußerten Sachverständige aus Union, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke umfangreiche Nachbesserungswünsche. Sie bewerteten den Gesetzentwurf insgesamt als hinter den Erwartungen zurückliegend.
Probleme beim Mitbenutzungsentgelt
Sebastian Lummel vom Deutschen Städte‑ und Gemeindebund kritisierte insbesondere das geplante Mitbenutzungsentgelt. Er wies darauf hin, dass die im Kabinettentwurf vorgesehene verbindliche Abgabe von fünf Euro je Tonne verschwächt sei und Kommunen dadurch in Vorleistung gehen müssten.
Vorschlag fĂĽr einseitiges Festsetzungsrecht
Dr. Frank Wenzel, Fachanwalt für Vergaberecht, forderte eine Regelung, die den öffentlichen Entsorgungsträgern ein einseitiges Festsetzungsrecht für Mitbenutzungsentgelte bei Papier, Pappe und Karton einräumt. Er sah darin eine notwendige Korrektur, die seit 35 Jahren aussteht.
Bewertung durch den BDE
Vertreter des Bundesverbands der Entsorgungs‑Wasser‑ und Kreislaufwirtschaft (BDE) betonten, dass ohne klare regulatorische Vorgaben die Transformation des Industriestandorts Deutschland schwer umzusetzen sei. Sie bezeichneten den Entwurf als „nicht den großen Wurf“.
Industrieperspektive von Plastics Europe
Dr. Christine Bunte von Plastics Europe hob die Bedeutung eines effizienten bürokratischen Rahmens und von Investitionsanreizen hervor. Sie lobte die Möglichkeit, ab 2028 chemische Recyclingverfahren mit fünf Prozent auf die Kunststoffrecyclingquote anzurechnen, bemängelte jedoch das Fehlen eines verbindlichen Ausbaupfads.
Einwände des BDI
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) kritisierte das Fehlen einer Ökomodulierung, die seit 2019 vorgesehen sei, und forderte finanzielle Anreize für hochgradig recyclingfähige Verpackungen. Er verwies auf die Gefahr, dass Unternehmen ihre Entwicklungsaufwendungen nicht kompensieren könnten.
Forderungen der Umwelt- und Mehrwegverbände
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Verband Pro Mehrweg warfen dem Entwurf vor, die Ziele für Mehrweg‑Getränkeverpackungen von 70 Prozent nicht zu erreichen. Sie forderten eine verbindliche, zentral koordinierte Förderung und eine Abgabe auf Einweggeschirr in der Gastronomie.
Weiteres Verfahren
Der Gesetzentwurf wird nun im weiteren parlamentarischen Verfahren diskutiert. Die Bundesregierung hat angekündigt, die Stellungnahmen zu prüfen und mögliche Anpassungen bis zum Sommer vorzunehmen, um die EU‑Vorgaben fristgerecht umzusetzen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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