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Bundesregierung übergibt 375.000 Euro für Sanierung des Benediktinerklosters Ettal
AI GENERATED 24.07.2026 16:30 Politik und Gesellschaft

Bundesregierung übergibt 375.000 Euro für Sanierung des Benediktinerklosters Ettal

Besuch und FörderbescheidAm 24. Juli besuchte Staatsminister Wolfram Weimer gemeinsam mit Alexander Dobrindt, MdB und Bundesminister des Innern, das Benediktinerkloster Ettal in Bayern. Während des Besuchs übergab Weimer…

Besuch und Förderbescheid

Am 24. Juli besuchte Staatsminister Wolfram Weimer gemeinsam mit Alexander Dobrindt, MdB und Bundesminister des Innern, das Benediktinerkloster Ettal in Bayern. Während des Besuchs übergab Weimer einen symbolischen Förderbescheid über 375.000 Euro.

Finanzierung aus dem Investitionsprogramm

Die Mittel stammen aus dem Programm „Investitionen in national bedeutsame Kultureinrichtungen in Deutschland“. Sie sind für die Sanierung und die barrierefreie Gestaltung des Ritterakademie‑Trakts vorgesehen, um dort ein Museum zu errichten. Die gesamten Baukosten werden auf 1,5 Millionen Euro geschätzt.

Zusätzliche Mittel aus dem Denkmalschutz‑Sonderprogramm

Der Bund hat zusätzlich 431.000 Euro aus dem Denkmalschutz‑Sonderprogramm für die denkmalgerechte Sanierung der Klostermauer bereitgestellt.

Historische Bedeutung des Klosters

Das Kloster Ettal wurde im Jahr 1330 gegründet und ist bis heute von Benediktinermönchen bewohnt. Es gilt als bedeutendes Zeugnis der religiösen und kulturellen Geschichte Bayerns.

Ziele der Sanierungsmaßnahmen

Die geplanten Maßnahmen sollen die historische Bausubstanz erhalten, die Zugänglichkeit für Besucher verbessern und die Einrichtung eines Museums ermöglichen, das die Geschichte des Klosters und seiner Umgebung präsentiert.

Ausblick

Staatsminister Weimer betonte, dass das Projekt Teil einer umfassenden Kulturbauteninitiative sei, die weitere bedeutende Kulturstätten in Deutschland unterstützen werde. Die nächsten Arbeitsschritte umfassen die Vergabe von Aufträgen an Fachfirmen und die Koordination mit den zuständigen Denkmalbehörden.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundesregierung, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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