Die Bundesregierung hat in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion erklärt, dass sie Initiativen unterstützt, die den Tierschutz beim Transport von Nutztieren stärken. Die Erklärung erfolgte am 18. August 2026 und bezieht sich sowohl auf den eigentlichen Transport als auch auf die Behandlung der Tiere nach Ankunft am Bestimmungsort.
Hintergrund
Nach Angaben der Bundesregierung sollen die Maßnahmen den Stress für die Tiere reduzieren und die Einhaltung von Tierschutzstandards sicherstellen. Ziel sei es, die Bedingungen während des gesamten Logistikprozesses zu verbessern, um das Wohl der Tiere zu schützen.
Nationale Maßnahmen
Auf nationaler Ebene setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass bestehende Regelungen konsequent umgesetzt werden. Dabei sollen insbesondere Kontrollen an Grenzübergängen und innerhalb Deutschlands verstärkt werden, um Verstöße frühzeitig zu erkennen.
EU‑Ebene
Im Rahmen der laufenden Beratungen zur Neufassung der EU‑Verordnung über den Schutz von Tieren beim Transport arbeitet die Bundesregierung daran, ein Mandat für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament zu erhalten. Der Vorschlag der Europäischen Kommission sieht strengere Vorgaben für Transportdauer, Ruhezeiten und Ausstattung der Transportfahrzeuge vor.
Internationale Zusammenarbeit
Die Bundesregierung verfolgt ihre Ziele bilaterell, auf EU‑Ebene sowie in internationalen Organisationen, insbesondere bei der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH). Durch diese Kooperationen sollen globale Standards harmonisiert und die Durchsetzung von Tierschutzmaßnahmen weltweit gefördert werden.
Ausblick
Die Bundesregierung betont, dass weitere Gespräche mit europäischen Partnern und internationalen Akteuren geplant sind, um die geplanten Änderungen in der EU‑Verordnung zu finalisieren. Ziel sei ein einheitlicher Rechtsrahmen, der den Tierschutz beim Transport nachhaltig stärkt.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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