Die Bundesregierung hat erklärt, dass eine Reform der Verfassung von Bosnien und Herzegowina erstrebenswert sei, um die Blockademöglichkeiten zu verringern und die Funktionsfähigkeit des Staates zu erhöhen. Gleichzeitig betont sie, dass ein EU‑Beitritt unter den gegenwärtigen verfassungsrechtlichen Bedingungen nicht möglich sei.
Hintergrund des Friedensabkommens
Das Friedensabkommen von Dayton, das vor mehr als 30 Jahren unterzeichnet wurde, gilt nach Angaben der Regierung als wichtiger Eckpfeiler für Stabilität und Frieden. Die vielen Mitbestimmungs‑, Veto‑ und Blockademöglichkeiten des Abkommens haben jedoch dazu geführt, dass das Land politisch gespalten bleibt.
Ziele der Reform
Die Bundesregierung unterstützt die territoriale und funktionale Integrität sowie die Souveränität Bosniens und Herzegowinas. In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion (Dokument 21/7210) wird betont, dass die Reduzierung von Veto‑Mechanismen die staatliche Funktionsfähigkeit stärken soll.
EU‑Beitrittsprozess
Im Rahmen des leistungsbasierten EU‑Beitrittsprozesses unterstützt die Regierung die formelle Aufnahme von Beitrittsverhandlungen. Die Bundesregierung sieht die Stärkung der Demokratie, die Funktionsfähigkeit der staatlichen Institutionen sowie die Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität als wesentliche Voraussetzungen.
Weitere Schwerpunkte
Zusätzlich fordert die Regierung Maßnahmen zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität und zur Verbesserung der institutionellen Transparenz. Diese Punkte werden als zentrale Elemente für die zukünftige Integration in die Europäische Union genannt.
Veröffentlichung
Die Stellungnahme wurde am 23.07.2026 im Rahmen der hib‑Kurzmeldungen des Deutschen Bundestages veröffentlicht.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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