Deutschland: Bundesregierung unterstützt zehn Naturschutzziele durch Flächenkäufe seit 2025
Seit Anfang 2025 hat die Bundesregierung zehn Flächenkäufe von Naturschutzorganisationen und -stiftungen mit Haushaltsmitteln unterstützt; sieben davon wurden teilfinanziert, drei vollfinanziert, bei Gesamtkosten von rund 73,82 Millionen Euro.
Finanzielle Rahmenbedingungen
Die Teilfinanzierungen decken jeweils einen Teil der Kaufpreise, während die Vollfinanzierungen die gesamten Kosten übernehmen. Die Angaben der Bundesregierung beruhen auf den im Antwortschreiben (21/7344) genannten Zahlen und spiegeln die aktuelle Budgetverwendung im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz wider.
Prüfungsprozesse und Rechtskonformität
Die Bundesregierung betont, dass jede Flächenakquisition nach den haushalts- und zuwendungsrechtlichen Bestimmungen geprüft wird. Verwaltungsvorschriften, insbesondere Förderrichtlinien, seien dabei maßgeblich, und die zuständigen Bewilligungsbehörden dokumentierten die Einzelfallprüfungen. Laut Regierung liege in den genannten Fällen weder ein Verstoß gegen EU‑Recht noch gegen Wettbewerbsrecht vor.
Offene Anfragen und noch nicht abgeschlossene Prüfungen
In 15 weiteren Fällen sei die Prüfung der von Naturschutzträgern beantragten Fördergelder noch nicht abgeschlossen, wie aus der Antwort der Bundesregierung hervorgeht. Diese noch laufenden Prüfungen werden laut Behörde weiterhin nach den gleichen Kriterien durchgeführt.
Reaktion der AfD‑Fraktion
Die AfD‑Fraktion stellte in ihrer Kleinen Anfrage (21/6838) Fragen zu den Flächenkäufen, insbesondere zur Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und zu möglichen Alternativen. Sie verwies dabei auf öffentlich diskutierte Waldkäufe, etwa durch die Stiftung des Naturschutzbunds Deutschland (NABU). Die Bundesregierung antwortete, dass die Wirtschaftlichkeitsprüfung erfolgt sei und dass keine Hinweise auf überhöhte Kaufpreise oder unzureichende Kontrolle vorliegen.
Zusammenfassung
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Bundesregierung seit 2025 zehn Flächenkäufe für Naturschutz unterstützt hat, wobei die finanziellen Mittel transparent nach geltenden Vorschriften eingesetzt wurden und bislang keine rechtlichen Beanstandungen festgestellt wurden.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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