Fehlende Datenlage
Es liegen keine Erkenntnisse darüber vor, wie häufig Verstöße gegen die Mietpreisbremse auftreten und in welchem Umfang sie vorkommen. Die Bundesregierung teilte dies in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke mit.
Keine Angaben zu Mietpreisüberhöhungen
Auch zu Mietpreisüberhöhungen nach dem Wirtschaftsstrafgesetz sowie zu Fällen von strafbarem Mietwucher liegen nach eigenen Angaben keine entsprechenden Erkenntnisse vor.
Zuständigkeit der Länder
Die Verfolgung und Ahndung dieser Ordnungswidrigkeiten obliegt den zuständigen Verwaltungsbehörden der Länder. Eine bundeseinheitliche Statistik zu Bußgeldverfahren wegen Mietpreisüberhöhungen wird derzeit nicht geplant.
Geplante Expertengruppe
Zur geplanten Reform des Mietrechts verweist die Bundesregierung auf eine Expertengruppe, die ihre Arbeit im September 2025 aufgenommen hat. Sie soll bis Ende 2026 Vorschläge zur Präzisierung der Mietwucher‑Vorschrift und zur Einführung von Bußgeldern bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse erarbeiten.
Vertraulichkeit der Beratungen
Die Arbeit der Expertengruppe sei noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung betont, dass die Bekanntgabe näherer Inhalte, der konkreten Arbeitsweise und des aktuellen Stands die Arbeit erheblich beeinträchtigen könnte.
Keine Reform des Wucherparagrafen
Eine Reform des Straftatbestands des Wuchers im Strafgesetzbuch ist laut aktueller Aussage der Bundesregierung nicht geplant.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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