Die Bundesregierung hat die Effizienzhaus‑55‑Plus‑Förderung bis zum Jahresende 2026 verlängert, sodass rund 33.700 bislang nur geplante Wohneinheiten realisiert werden können. Noch stehen 343 Millionen Euro zur Verfügung, die über zinsgünstige Kredite der KfW bereitgestellt werden.
Hintergrund zum Wohnungsmarkt
In Deutschland werden zu wenig neue Wohnungen gebaut, während etwa 760 000 Einheiten im sogenannten Bauüberhang liegen – das heißt, Genehmigungen existieren, die Projekte jedoch wegen gestiegener Finanzierungskosten nicht umgesetzt wurden.
Zielsetzung des Förderprogramms
Mit der verlängerten Maßnahme soll die stille Reserve im Bauüberhang aktiviert werden. Das einmalige Fördervolumen von 800 Millionen Euro soll den Wohnungsbau ankurbeln, indem es Bauherren zinsverbilligte Kredite für energieeffiziente Neubauten ermöglicht.
Finanzielle Rahmenbedingungen
Die Kredite werden zu einem effektiven Jahreszins von einem Prozent vergeben, bei einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren und einer maximalen Zinsbindung von zehn Jahren. Die Gesamtlaufzeit kann bis zu 35 Jahre betragen, der Höchstkredit pro Wohneinheit liegt bei 100 000 Euro.
Förderberechtigte Maßnahmen
Gefördert werden Neubauten und der Erstkauf neu errichteter Wohn‑ und Nichtwohngebäude, die den Effizienzhausstandard 55 erfüllen. Voraussetzung ist eine Wärmeerzeugung zu 100 % aus erneuerbaren Energien; fossile Brennstoffe wie Gas und Öl sind ausgeschlossen. Ein gültiger Bauantrag muss vorliegen, das Bauvorhaben darf jedoch noch nicht begonnen sein.
Ausblick und weitere Schritte
Minister Verena Hubertz betonte, dass die Maßnahme bereits einen Teil des Bauüberhangs aktiviert habe, jedoch bleiben Herausforderungen bestehen, etwa durch den Iran‑Krieg und steigende Preise. Eine Aufstockung der Mittel ist nicht geplant; die verbleibenden 343 Millionen Euro sollen bis Ende 2026 vollständig ausgeschöpft werden. Weitere Informationen und Antragsformulare sind über die KfW verfügbar.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundesregierung, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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