Hintergrund
Die AfD‑Fraktion stellte im Bundestag eine Kleine Anfrage (21/6446) und verlangte Auskunft darüber, ob Organisationen, die zu Protesten gegen den AfD‑Bundesparteitag am 4. und 5. Juli 2026 in Erfurt aufgerufen haben, aus Bundesmitteln unterstützt werden.
Geforderte AuskĂĽnfte
Die Anfrage bezog sich auf die Jahre 2020 bis 2026 und umfasste drei Punkte: finanzielle Förderungen, gemeinsame Veranstaltungen sowie mögliche Treffen zwischen Vertretern der Bundesregierung und Vertretern der genannten Organisationen.
Antwort der Bundesregierung
In der Antwort (Dokument 21/6756) erklärte die Bundesregierung, dass keine Fördermittel für die in der Anfrage genannten Organisationen bereitgestellt wurden. Dies gilt insbesondere für das Aktionsbündnis „Widersetzen“ und den vom Deutschen Gewerkschaftsbund initiierten Aufruf „Zusammenstehen“.
Finanzielle Angaben
Die Bundesregierung verwies auf ressortspezifische Angaben in einer beigefügten Anlage sowie auf Daten aus Förder‑ und Transparenzdatenbanken, um die Haushaltsmittel für den genannten Zeitraum zu belegen.
Gemeinsame Veranstaltungen
Informationen zu etwaigen gemeinsamen Veranstaltungen wurden ebenfalls in der Anlage bereitgestellt.
Treffen mit Vertretern
Auf die Frage nach Treffen zwischen Regierungsvertretern und Vertretern der genannten Organisationen gab die Bundesregierung keine Auskunft und bezeichnete die Anfrage als in der verfĂĽgbaren Frist unzumutbar.
Details zur Kampagne „Widersetzen Erfurt“
Die Kampagne vom 9. Mai 2026, bei der nach Angaben der Fragesteller rund 60 000 Haushalte in Erfurt durch persönliche Besuche und Informationsmaterial zum Parteitag angesprochen werden sollten, wurde von der Bundesregierung weder unterstützt noch gefördert.
Zusammenfassung
Die Bundesregierung hat damit bestätigt, dass keine staatlichen Förderungen für die genannten Protestorganisationen erfolgt sind, liefert jedoch detaillierte Angaben zu Haushaltsmitteln und verweist auf weitere Unterlagen für Veranstaltungstermine. Die Antwort stammt aus einer offiziellen Mitteilung des Bundestags vom 02.07.2026.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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