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Bundesregierung vernetzt Notruf 112 und 116 117 und plant integrierte Notfallzentren
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AI GENERATED 22.04.2026 • 12:55 Allgemein

Bundesregierung vernetzt Notruf 112 und 116 117 und plant integrierte Notfallzentren

Digitales Gesundheitsleitsystem

Die Bundesregierung plant, die beiden telefonischen Anlaufstellen 112 und 116 117 künftig digital zu vernetzen. Ziel ist ein einheitliches Gesundheitsleitsystem, das Anrufe automatisch an die jeweils zuständige Stelle weiterleitet und Fehlsteuerungen reduziert.

Ersteinschätzung über 116 117

Die bisher vornehmlich als Terminservice genutzte Nummer 116 117 soll künftig auch für akute Notfälle eingesetzt werden. Anrufer erhalten eine fachliche Ersteinschätzung, die klärt, ob ein Hausarztbesuch, ein Rettungswagen oder ein direkter Weg in die Notaufnahme erforderlich ist. Damit soll die Belastung von Notaufnahmen verringert werden.

Weiterhin unverändert 112

Die Notrufnummer 112 bleibt die erste Wahl bei schweren Unfällen, Herzinfarkten und anderen lebensbedrohlichen Situationen. Der Ablauf nach dem Anruf ändert sich nicht: Die Leitstelle führt eine gründliche Ersteinschätzung durch und entscheidet über das geeignete Rettungsmittel.

Integrierte Notfallzentren

In ausgewählten Krankenhäusern sollen Integrierte Notfallzentren entstehen. Diese bestehen aus einer zentralen Ersteinschätzungsstelle, einer Notdienstpraxis und der Notaufnahme. Die zentrale Stelle koordiniert die Weiterbehandlung. Für Regionen mit besonderem Bedarf für Kinder und Jugendliche sind zusätzliche Zentren vorgesehen. Die Standorte sollen innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes feststehen.

Telemedizinische Beratung und Hausbesuche

Die Kassenärztlichen Vereinigungen werden verpflichtet, durchgängig telemedizinische Beratung und Hausbesuche in akuten Fällen anzubieten. Die Telemedizin soll die Versorgung von Patienten verbessern, Ärzte entlasten und die Zahl von Rettungswageneinsätzen reduzieren.

Informationsangebot

Weitere Fragen und Antworten zur Reform finden sich auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums. Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundesregierung, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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