Hintergrund der Anfrage
Im August 2026 beantwortete die Bundesregierung eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion, die nach der Anzahl der im Bürgergeld‑System erfassten Minderjährigen im Jahr 2025 fragte. Die Anfrage trug den Titel „Anzahl von Minderjährigen im Bürgergeld im Jahr 2025“ und wurde unter dem Aktenzeichen 21/6716 registriert.
Ergebnisse der Bundesregierung
Die offizielle Antwort (Dokument 21/7372) gibt an, dass im Dezember 2025 die SGB‑II‑Hilfsquote für Kinder mit ausländischer Staatsangehörigkeit bei 36,8 % lag. Im Vergleich dazu betrug die Quote für Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit 7,2 %.
Statistische Übersicht
Die genannten Prozentsätze beziehen sich auf die Gesamtzahl der im SGB II‑Leistungsumfang erfassten Minderjährigen. Die Hilfsquote gibt an, welcher Anteil der jeweiligen Gruppe Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch hat. Die Zahlen wurden aus den internen Statistiken des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales entnommen.
Methodik der Erhebung
Die Daten beruhen auf den Meldungen der Jobcenter zum Stichtag Dezember 2025. Die Berechnung erfolgte nach den Vorgaben des SGB II, wobei die Staatsangehörigkeit als Unterscheidungsmerkmal herangezogen wurde. Die Bundesbehörde prüfte die Vollständigkeit der Meldungen vor Veröffentlichung.
Relevanz für die Sozialpolitik
Die deutliche Differenz zwischen den beiden Quotensätzen wird von Fachleuten als Hinweis auf strukturelle Unterschiede in der Anspruchsberechtigung gewertet. Die Bundesregierung betont, dass die Zahlen allein keine Bewertung der Wirksamkeit der Leistungen darstellen, sondern als Grundlage für weitere Analysen dienen.
Weitere Informationen aus der Antwort
Die offizielle Antwort enthält zusätzlich tabellarische Aufstellungen zu Altersgruppen, regionalen Verteilungen und dem Anteil von Alleinerziehenden‑Haushalten. Diese Details wurden nicht im Kurzbericht wiedergegeben, stehen jedoch im Dokument 21/7372 zur Verfügung.
Ausblick
Die Bundesregierung hat angekündigt, die Daten im Rahmen des jährlichen Sozialberichts zu prüfen und mögliche Anpassungen der SGB‑II‑Regelungen zu diskutieren. Weitere Anfragen von Abgeordneten sind geplant, um die Entwicklung der Hilfsquote zu überwachen.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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