Deutschland: Bundesregierung verweigert AfD-Fraktion Auskünfte zur Verfassungsschutzbeobachtung von Abgeordneten
Die Bundesregierung hat am 27. Juli 2026 der AfD‑Fraktion im Deutschen Bundestag die gewünschten Informationen über die Beobachtung und Einstufung von Parlamentsmitgliedern durch das Bundesamt für Verfassungsschutz verwehrt. Als Grund nannte sie das Staatswohl sowie den Schutz der Grundrechte Dritter.
Hintergrund der Anfrage
Die AfD‑Fraktion stellte im Rahmen einer Kleinen Anfrage (Aktenzeichen 21/6886) Informationen darüber, welche Abgeordnete seit 2014 vom Bundesamt für Verfassungsschutz im Bundestag, im Europaparlament und in den Landtagen beobachtet wurden.
Begründung der Regierung
In der schriftlichen Antwort (Aktenzeichen 21/7230) erklärte die Bundesregierung, dass die Auskunftserteilung aus Gründen des Staatswohls und zum Schutz der Grundrechte Dritter nicht erfolgen könne. Dabei berufe sie sich auf die gesetzlich verankerten Geheimhaltungspflichten des Verfassungsschutzes.
Reaktion der AfD‑Fraktion
Die AfD‑Fraktion kritisiert, dass die fehlende Transparenz die parlamentarische Aufsicht über den Verfassungsschutz erschwere. Sie fordert eine detaillierte Darlegung der Beobachtungsmaßnahmen.
Rechtlicher Rahmen
Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist nach dem Bundesverfassungsschutzgesetz verpflichtet, vertrauliche Informationen zu schützen. Eine öffentliche Offenlegung könnte die Wirksamkeit der Sicherheitsmaßnahmen gefährden.
Ausblick
Der Vorfall fügt sich in die anhaltende Debatte über die Kontrolle von Sicherheitsbehörden ein. Beobachter verweisen darauf, dass die Balance zwischen Geheimhaltung und parlamentarischer Kontrolle weiterhin ein zentrales Thema bleiben werde.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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