Antwort der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat am 20.10.2026 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke keine näheren Angaben zum Ausschluss von Mitgliedern aus der Reservistenkameradschaft Eichstätt gemacht. Die Behörde begründete die Zurückhaltung mit Gründen des Staatswohls.
Hintergrund der Anfrage
Die Fraktion Die Linke hatte in ihrer Anfrage nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden über die betroffenen Personen, deren Teilnahme an Bundeswehrübungen, Waffenbesitz und durchgeführten Sicherheitsüberprüfungen gefragt.
Begründung der Zurückhaltung
Die Bundesregierung erklärte, dass durch die Beantwortung der Fragen Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand und die Arbeitsweise des Bundesamtes für Verfassungsschutz sowie des Militärischen Abschirmdienstes gezogen werden könnten. Eine solche Gefahr könne die Arbeit der Nachrichtendienste beeinträchtigen, weshalb eine Antwort in eingestufter Form nicht möglich sei.
Medienberichte zum Ausschluss
Medien berichteten, dass fünf Reservisten wegen Verbindungen zu rechten Netzwerken und einzelner Verbindungen zur militanten Neonazi‑Szene aus der Kameradschaft ausgeschlossen worden seien.
Status des Reservistenverbands
Die Bundesregierung wies darauf hin, dass der Reservistenverband ein eigenständig handelnder Verein sei und ihr keine über die öffentliche Berichterstattung hinausgehenden Erkenntnisse vorlägen.
Strategie gegen Extremismus
Die Bundesregierung betonte, dass sie grundsätzlich eine Null‑Toleranz‑Strategie gegenüber Extremismus verfolge.
Weitere Informationen
Weitere Details zu den einzelnen Fällen wurden von der Bundesregierung nicht bereitgestellt.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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