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Bundesregierung verweigert Auskunft zu Sportveranstaltungsteilnahmen
AI GENERATED 14.08.2026 13:00 Politik und Gesellschaft

Bundesregierung verweigert Auskunft zu Sportveranstaltungsteilnahmen

Keine Auskunft wegen AufwandDie Bundesregierung hat auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion keine Angaben zu der Teilnahme von Regierungsmitgliedern an Sportveranstaltungen im In- und Ausland gemacht, weil der…

Keine Auskunft wegen Aufwand

Die Bundesregierung hat auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion keine Angaben zu der Teilnahme von Regierungsmitgliedern an Sportveranstaltungen im In- und Ausland gemacht, weil der dafür notwendige Aufwand als unzumutbar eingestuft wird.

Hintergrund der Anfrage

Die AfD-Fraktion hatte in ihrer Anfrage Informationen darüber verlangt, welche Mitglieder der Bundesregierung, Staatssekretäre und Parlamentarische Staatssekretäre an sportlichen Events teilgenommen haben.

Begründung der Regierung

Nach Angaben der Bundesregierung würde die Beantwortung der Anfrage die funktionsadäquate Erledigung der Fachaufgaben der beteiligten Ressorteinheiten gefährden.

Geschätzter Arbeitsaufwand

Erste Schätzungen gehen davon aus, dass allein für das Bundeskanzleramt ein Aufwand von mindestens 2.063 Arbeitsstunden und für das Innenministerium 1.968 Arbeitsstunden entsteht, was zusammen 504 Personentage entspricht.

Formaler Antwortweg

Die offizielle Antwort ist im Dokument 21/7529 veröffentlicht und verweist auf die genannten Arbeitsbelastungen als Grund für die Nichtbeantwortung.

Kritik der AfD-Fraktion

Die AfD-Fraktion kritisiert, dass die Bundesregierung keine Transparenz über die sportlichen Aktivitäten ihrer Mitglieder biete.

Einordnung in parlamentarische Praxis

Solche Anfragen sind Teil des parlamentarischen Kontrollrechts, wobei die Bundesregierung gelegentlich aus Kapazitätsgründen auf eine detaillierte Auskunft verzichtet.

Ausblick

Weiterführende Informationen könnten in zukünftigen Anfragen oder durch interne Berichte bereitgestellt werden, sofern der Aufwand als vertretbar eingestuft wird.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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