Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion die Bereitstellung einer vollständigen Auflistung aller Termine und Ergebnisse der Treffen des Bundesbeauftragten gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma abgelehnt. Die Anfrage, die am 21. Juni 2026 gestellt wurde, verlangte detaillierte Informationen zu den beteiligten Ministerien, Landesregierungen und Interessenverbänden.
Hintergrund der Anfrage
Die AfD-Fraktion beantragte im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage Auskunft über sämtliche Gespräche, die der Beauftragte seit seiner Ernennung mit Vertretern aus Bundes- und Landesbehörden sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen geführt hat. Ziel war es, Transparenz über die Arbeitsweise und die inhaltlichen Schwerpunkte des Amtes zu schaffen.
Begründung der Regierung
In ihrer Antwort vom 21. Juli 2026 erklärte die Bundesregierung, dass die geforderte Informationsmenge die Funktionsfähigkeit der Behörde beeinträchtigen würde. Es bestehe keine gesetzliche Verpflichtung, sämtliche Termine zu dokumentieren und vorzuhalten, weshalb das Informationsbegehren nicht in der geforderten Form erfüllt werden könne.
Verweis auf öffentliche Quellen
Die Regierung wies darauf hin, dass bereits zahlreiche Informationen über die Tätigkeit des Beauftragten öffentlich zugänglich seien, etwa über Pressemitteilungen, Jahresberichte und die offizielle Website des Amtes. Diese Quellen könnten für Interessierte ausreichende Einblicke bieten.
Reaktion der AfD-Fraktion
Die AfD-Fraktion äußerte Kritik an der Ablehnung und betonte, dass die fehlende Transparenz das Vertrauen in die Arbeit des Beauftragten untergrabe. Sie kündigte an, weitere parlamentarische Initiativen zu prüfen, um die gewünschten Daten zu erhalten.
Ausblick
Der Vorgang verdeutlicht die Spannung zwischen dem Anspruch auf parlamentarische Kontrolle und dem Schutz administrativer Arbeitsabläufe. Beobachter werden die weitere Entwicklung verfolgen, insbesondere mögliche Anfragen an das Bundesamt für Verfassungsschutz oder an das Bundesministerium des Innern.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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