Deutschland: Bundesregierung verweigert detaillierte Auskunft zu Treffen der Unabhängigen Beauftragten für sexuellen Kindesmissbrauch
Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (Anfrage‑Nr. 21/6539) keine detaillierten Angaben zu allen Treffen der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs mit Vertretern von Ministerien, Landesregierungen und Interessenverbänden bereitgestellt.
BegrĂĽndung der Regierung
In ihrer Antwort (Antwort‑Nr. 21/6877) erklärte das Ministerium, dass eine Auflistung aller Termine, Anlässe und Ergebnisse in der geforderten Detailtiefe und mit Anspruch auf Vollständigkeit nicht in zumutbarer Weise zusammengestellt werden könne.
Technische und organisatorische HĂĽrden
Die Behörde führte an, dass die angefragten Informationen nicht zentral erfasst würden. Insbesondere Angaben zu einzelnen zielgruppenspezifischen Treffen, deren Anlass sowie den jeweils verfolgten Zielen seien nicht in einer einzigen Datenbank verfügbar.
Öffentlich zugängliche Quellen
Stattdessen verwies die Bundesregierung auf bereits öffentlich zugängliche Informationen über die Arbeit der Unabhängigen Beauftragten, die über offizielle Webseiten und Veröffentlichungen einsehbar seien.
Weitere Kontextinformationen
Die Ablehnung der detaillierten Auskunft erfolgte im Rahmen des Informationsfreiheitsrechts, wobei das Ministerium betonte, dass die geforderte Datenmenge nicht durch eine einfache technische Auswertung bereitgestellt werden könne.
Veröffentlichung
Der Vorfall wurde von den Parlamentsnachrichten des Deutschen Bundestages (hib) am 9. Juli 2026 veröffentlicht.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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