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Bundesregierung verweist auf Beratungen zur Neuberechnung der Regelbedarfe
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AI GENERATED 02.06.2026 • 17:55 Recht, Staat und Institutionen

Bundesregierung verweist auf Beratungen zur Neuberechnung der Regelbedarfe

Keine Detailangaben

Die Bundesregierung hat bislang keine Details zur geplanten Neuberechnung der Regelbedarfe in der Grundsicherung veröffentlicht und verweist auf laufende Beratungen.

Verteidigung der Pauschalberechnung

In einer Antwort auf die Kleine Anfrage 21/5861 der Fraktion Die Linke verteidigt die Bundesregierung die pauschalierte Berechnung der monatlichen Leistungen für Lebensmittel und Dinge des täglichen Bedarfs.

Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

Aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergibt sich weder eine Begründung noch ein Erfordernis für eine Erhöhung der Regelbedarfe.

Notwendigkeit fortlaufender ĂśberprĂĽfung

Die Bundesregierung betont, dass dies nicht im Widerspruch zur Notwendigkeit einer fortlaufenden ĂśberprĂĽfung und gegebenenfalls Weiterentwicklung der bestehenden Regelbedarfsermittlung stehe.

Laufende Beratungen

Weitere Gespräche zwischen Ministerium, Sozialverbänden und Fachbehörden seien im Gange, um mögliche Anpassungen zu prüfen.

Formale Angaben

Die Antwort trägt die Dokumenten‑Nummer 21/6151 und wurde vom Pressesprecher des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales veröffentlicht.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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