Keine Detailangaben
Die Bundesregierung hat bislang keine Details zur geplanten Neuberechnung der Regelbedarfe in der Grundsicherung veröffentlicht und verweist auf laufende Beratungen.
Verteidigung der Pauschalberechnung
In einer Antwort auf die Kleine Anfrage 21/5861 der Fraktion Die Linke verteidigt die Bundesregierung die pauschalierte Berechnung der monatlichen Leistungen für Lebensmittel und Dinge des täglichen Bedarfs.
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
Aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergibt sich weder eine Begründung noch ein Erfordernis für eine Erhöhung der Regelbedarfe.
Notwendigkeit fortlaufender ĂśberprĂĽfung
Die Bundesregierung betont, dass dies nicht im Widerspruch zur Notwendigkeit einer fortlaufenden ĂśberprĂĽfung und gegebenenfalls Weiterentwicklung der bestehenden Regelbedarfsermittlung stehe.
Laufende Beratungen
Weitere Gespräche zwischen Ministerium, Sozialverbänden und Fachbehörden seien im Gange, um mögliche Anpassungen zu prüfen.
Formale Angaben
Die Antwort trägt die Dokumenten‑Nummer 21/6151 und wurde vom Pressesprecher des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales veröffentlicht.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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