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Bundesregierung verweist nach IT-Ausfall an Berliner Gerichten auf Länder
AI GENERATED 27.08.2026 18:10 Recht, Staat und Institutionen

Bundesregierung verweist nach IT-Ausfall an Berliner Gerichten auf Länder

Deutschland: Bundesregierung verweist nach IT-Ausfall an Berliner Gerichten auf LänderHintergrund des VorfallsDie IT-Infrastruktur der Gerichte in Berlin fiel am 13. Juli 2026 aus, wodurch digitale Verfahren und Akten…

Deutschland: Bundesregierung verweist nach IT-Ausfall an Berliner Gerichten auf Länder

Hintergrund des Vorfalls

Die IT-Infrastruktur der Gerichte in Berlin fiel am 13. Juli 2026 aus, wodurch digitale Verfahren und Akten nicht mehr abrufbar waren. Der Ausfall wurde zunächst durch Medienberichte öffentlich.

Zuständigkeit von Bund und Ländern

Nach dem Grundgesetz liegt die Verantwortung für den Betrieb der Justizinfrastruktur bei den Ländern. Die Bundesregierung betont, dass sie für die technische Ausstattung der Landesgerichte nicht zuständig sei.

Parlamentarische Anfrage

Die AfD-Fraktion stellte im Rahmen einer Kleinen Anfrage (Aktenzeichen 21/7489) an die Bundesregierung die Bitte um Auskunft über den Vorfall und mögliche Folgen.

Antwort der Bundesregierung

In ihrer schriftlichen Antwort (Aktenzeichen 21/7692) verwies das Bundesministerium auf die Zuständigkeit der Länder und erklärte, dass die Information über den IT-Ausfall ausschließlich aus der allgemeinen Presseberichterstattung stamme. Eigene Ermittlungen oder Daten lagen der Bundesregierung nicht vor.

Fehlende eigene Informationen

Die Ministeriumsaussage verdeutlicht, dass bislang keine internen Berichte oder Analysen zu dem Vorfall vorliegen. Weitere Details sollen von den zuständigen Landesbehörden bereitgestellt werden.

Ausblick

Die Bundesregierung fordert die Länder auf, transparent über die Ursachen und geplanten Maßnahmen zur Vermeidung künftiger Ausfälle zu berichten. Beobachter erwarten, dass die Landesjustizministerien in den kommenden Wochen Stellung nehmen.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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