Deutschland: Bundesregierung verweist nach IT-Ausfall an Berliner Gerichten auf Länder
Hintergrund des Vorfalls
Die IT-Infrastruktur der Gerichte in Berlin fiel am 13. Juli 2026 aus, wodurch digitale Verfahren und Akten nicht mehr abrufbar waren. Der Ausfall wurde zunächst durch Medienberichte öffentlich.
Zuständigkeit von Bund und Ländern
Nach dem Grundgesetz liegt die Verantwortung für den Betrieb der Justizinfrastruktur bei den Ländern. Die Bundesregierung betont, dass sie für die technische Ausstattung der Landesgerichte nicht zuständig sei.
Parlamentarische Anfrage
Die AfD-Fraktion stellte im Rahmen einer Kleinen Anfrage (Aktenzeichen 21/7489) an die Bundesregierung die Bitte um Auskunft über den Vorfall und mögliche Folgen.
Antwort der Bundesregierung
In ihrer schriftlichen Antwort (Aktenzeichen 21/7692) verwies das Bundesministerium auf die Zuständigkeit der Länder und erklärte, dass die Information über den IT-Ausfall ausschließlich aus der allgemeinen Presseberichterstattung stamme. Eigene Ermittlungen oder Daten lagen der Bundesregierung nicht vor.
Fehlende eigene Informationen
Die Ministeriumsaussage verdeutlicht, dass bislang keine internen Berichte oder Analysen zu dem Vorfall vorliegen. Weitere Details sollen von den zuständigen Landesbehörden bereitgestellt werden.
Ausblick
Die Bundesregierung fordert die Länder auf, transparent über die Ursachen und geplanten Maßnahmen zur Vermeidung künftiger Ausfälle zu berichten. Beobachter erwarten, dass die Landesjustizministerien in den kommenden Wochen Stellung nehmen.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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