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Bundesregierung verzeichnet im ersten Jahr 175 Gesetze und umfangreiche Reformen
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AI GENERATED 05.05.2026 • 11:35 Politik und Gesellschaft

Bundesregierung verzeichnet im ersten Jahr 175 Gesetze und umfangreiche Reformen

Im ersten Jahr seit Regierungsübernahme wurden 175 Gesetze und Maßnahmen beschlossen (Stand 27. April 2026). Die schwarz‑rote Koalition setzte dabei Schwerpunkte in Wirtschaft, Sicherheit, Migration und gesellschaftlichem Zusammenhalt.

Wirtschaftliche Weichenstellung

Zu den wichtigsten wirtschaftspolitischen Initiativen zählen das Investitions‑Sofortprogramm, ein neuer Deutschlandfonds, das Standortfördergesetz, die High‑Tech‑Agenda sowie Entlastungen bei Energiekosten. Das Investitions‑Sofortprogramm trat am 19. Juli 2025 in Kraft und ermöglicht degressive Abschreibungen von bis zu 30 % für Ausrüstungsinvestitionen zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 1. Januar 2028. Zudem wurde die Körperschaftssteuer erstmals seit über 15 Jahren gesenkt, um Investitionsanreize zu setzen.

Infrastruktur‑ und Klimaschutzfinanzierung

Das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaschutz“ mit einem Volumen von 500 Milliarden Euro ist seit Jahresbeginn aktiv. Bis zum Jahresende 2025 wurden bereits 24 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen investiert. Die gesamten Bundesinvestitionen beliefen sich im vergangenen Jahr auf 87 Milliarden Euro – ein Anstieg von 17 % gegenüber 2024. Für 2026 plant die Regierung einen Investitionszuwachs auf über 120 Milliarden Euro.

Energie‑ und Verbraucherentlastung

Seit Anfang 2026 stehen Maßnahmen zur Verfügung, die rund zehn Milliarden Euro jährlich an Energiekostenerleichterungen für alle Verbraucher bewirken. Dazu gehören die Abschaffung der Gasspeicherumlage, niedrigere Netzentgelte und eine Stromsteuersenkung für produzierende Unternehmen sowie für die Land‑ und Forstwirtschaft. Zusätzlich senkt die Regierung für zwei Monate die Mineralölsteuer um circa 17 Cent pro Liter, was eine Ersparnis von rund 1,6 Milliarden Euro für Verbraucher und Unternehmen an der Tankstelle bedeutet.

Sicherheit und Verteidigung

Die sicherheitspolitische Lage führte zu einer Neuausrichtung von Verteidigung und Bevölkerungsschutz. Das Bundespolizeigesetz wurde reformiert, die Drohnenabwehr ausgebaut und mit dem KRITIS‑Dachgesetz einheitliche Mindeststandards für kritische Infrastrukturen festgelegt. Neue europäische Cybersicherheitsstandards wurden umgesetzt und eine Nationale Wirtschaftsschutzstrategie beschlossen. Der Nationale Sicherheitsrat wurde unter dem Bundeskanzler eingerichtet, die Verteidigungsausgaben steigen deutlich, und ein neues Wehrdienstmodell auf Freiwilligkeit basiert.

Migrationspolitik

Die Bundesregierung hat das Asylverfahren beschleunigt und die Regeln konsequenter angewandt. Damit liegt Deutschland seit 2015 nicht mehr an der Spitze der europäischen Asylzahlen, sondern belegt Platz vier hinter Frankreich, Spanien und Italien. Maßnahmen umfassen konsequente Grenzablehnungen, die Abschaffung der Einbürgerung nach drei Jahren sowie den Wegfall des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte. Auf EU‑Ebene wurde das Gemeinsame Europäische Asylsystem reformiert, mit einheitlicheren Regeln ab Juni 2026.

Sozial‑ und Gesundheitspolitik

Auf Grundlage der Finanzkommission Gesundheit wurde ein Gesetzentwurf zur Stabilisierung der Beitragssätze beschlossen, um die Gesundheitsversorgung langfristig zu sichern. Das Rentenniveau wurde bis 2031 auf 48 % stabilisiert, die Mütterrente III soll zum 1. Januar 2027 eingeführt werden. Mit der Aktivrente wurden neue Hinzuverdienstmöglichkeiten geschaffen, und die private Altersvorsorge wurde reformiert. Das Bürgergeld ersetzte die Grundsicherung, und seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto pro Stunde.

Wohnungs‑ und Bildungspolitik

Zur Entlastung bei steigenden Mieten wurde der Wohnungsbau‑Turbo gestartet, um Planungs‑ und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und zusätzlichen Wohnraum zu schaffen; die Mietpreisbremse wurde verlängert. Im Bildungsbereich erhalten Länder und Kommunen Mittel für den Ganztagsausbau, und der DigitalPakt 2.0 stärkt die digitale Infrastruktur in Schulen sowie die Verwaltungsdigitalisierung.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundesregierung, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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