Die Bundesregierung hat am 13. Oktober 2026 auf eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion zu Fehlern beim Datentransfer im ELStAM‑Verfahren geantwortet und erklärt, dass keine statistischen Angaben zu fehlerhaften Übertragungen vorliegen.
Hintergrund des ELStAM‑Verfahrens
Seit dem 1. Januar 2013 ersetzt das elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmal (ELStAM) die frühere Lohnsteuerkarte in Papierform und dient der digitalen Übermittlung von Lohnsteuerdaten an Arbeitgeber.
Fehlende Daten zu Übertragungsfehlern
In der schriftlichen Antwort, Dokument 21/8355, gibt die Bundesregierung an, dass ihr keine konkreten Zahlen zu Fällen vorliegen, in denen Daten nicht, unvollständig oder fehlerhaft übermittelt oder zugeordnet wurden.
Keine Grundlage für Arbeitgeberzuschüsse
Die Behörde betont, dass ELStAM nicht die Grundlage für die Auszahlung von Arbeitgeberzuschüssen, etwa für den Kranken‑ und Pflegeversicherungszuschuss für Kinder, bildet. Arbeitgeber müssen daher weiterhin eigenständig die sozialversicherungsrechtliche Prüfung durchführen.
Bewertung der Systemleistung
Die Bundesregierung bewertet die Leistungsfähigkeit des ELStAM‑Verfahrens insgesamt als gut, weist jedoch darauf hin, dass in der Startphase trotz intensiver Tests Fehler nicht vollständig ausgeschlossen werden können.
Pflichten der Arbeitgeber
Unabhängig von der Bereitstellung der ELStAM‑Daten bleibt es für Arbeitgeber verpflichtend, die Anspruchsvoraussetzungen für die genannten Zuschüsse zu prüfen und gegebenenfalls zu zahlen.
Veröffentlichung der Antwort
Die Antwort wurde von der Pressestelle des Deutschen Bundestags (hib) veröffentlicht und enthält die üblichen Vermerke zu Verantwortlichen und Redaktion.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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