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Bundesregierung weist fehlende ELStAM-Fehlerstatistik zurück und betont Arbeitgeberpflichten
AI GENERATED 13.10.2026 15:55 Recht, Staat und Institutionen

Bundesregierung weist fehlende ELStAM-Fehlerstatistik zurück und betont Arbeitgeberpflichten

Die Bundesregierung hat am 13. Oktober 2026 auf eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion zu Fehlern beim Datentransfer im ELStAM‑Verfahren geantwortet und erklärt, dass keine statistischen Angaben zu fehlerhaften…

Die Bundesregierung hat am 13. Oktober 2026 auf eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion zu Fehlern beim Datentransfer im ELStAM‑Verfahren geantwortet und erklärt, dass keine statistischen Angaben zu fehlerhaften Übertragungen vorliegen.

Hintergrund des ELStAM‑Verfahrens

Seit dem 1. Januar 2013 ersetzt das elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmal (ELStAM) die frühere Lohnsteuerkarte in Papierform und dient der digitalen Übermittlung von Lohnsteuerdaten an Arbeitgeber.

Fehlende Daten zu Übertragungsfehlern

In der schriftlichen Antwort, Dokument 21/8355, gibt die Bundesregierung an, dass ihr keine konkreten Zahlen zu Fällen vorliegen, in denen Daten nicht, unvollständig oder fehlerhaft übermittelt oder zugeordnet wurden.

Keine Grundlage für Arbeitgeberzuschüsse

Die Behörde betont, dass ELStAM nicht die Grundlage für die Auszahlung von Arbeitgeberzuschüssen, etwa für den Kranken‑ und Pflegeversicherungszuschuss für Kinder, bildet. Arbeitgeber müssen daher weiterhin eigenständig die sozialversicherungsrechtliche Prüfung durchführen.

Bewertung der Systemleistung

Die Bundesregierung bewertet die Leistungsfähigkeit des ELStAM‑Verfahrens insgesamt als gut, weist jedoch darauf hin, dass in der Startphase trotz intensiver Tests Fehler nicht vollständig ausgeschlossen werden können.

Pflichten der Arbeitgeber

Unabhängig von der Bereitstellung der ELStAM‑Daten bleibt es für Arbeitgeber verpflichtend, die Anspruchsvoraussetzungen für die genannten Zuschüsse zu prüfen und gegebenenfalls zu zahlen.

Veröffentlichung der Antwort

Die Antwort wurde von der Pressestelle des Deutschen Bundestags (hib) veröffentlicht und enthält die üblichen Vermerke zu Verantwortlichen und Redaktion.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

Ende der Uebertragung

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