Die Bundesregierung teilte mit, dass bislang keine Auswertung zur Reform der Ersatzfreiheitsstrafe vorliegt, obwohl das Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts eine Evaluierung drei Jahre nach Inkrafttreten vorsieht. Die fehlenden Ergebnisse resultieren aus ausstehenden Datenerhebungen und einer noch nicht erfolgten Datenübermittlung durch das Statistische Bundesamt.
Hintergrund der Reform
Die Ersatzfreiheitsstrafe ist ein Instrument des Strafvollzugs, das in den Zuständigkeitsbereich der Länder fällt. Die Bundesregierung erklärt, dass sie zu Regelungsbereichen, die ausschließlich den Ländern zugeordnet sind, grundsätzlich keine Stellung nimmt.
Fragen der AfD‑Fraktion
Im Rahmen einer Kleine Anfrage (21/6798) der AfD‑Fraktion forderte das Parlament Auskunft über die Evaluierung der Auswirkungen der Reform des Sanktionenrechts. Die Bundesregierung verwies in ihrer Antwort (21/7170) auf die noch ausstehenden Datenerhebungen.
Aktuelle Zahlen zum Bestand
Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes befanden sich zum Stichtag 31. Dezember 2025 um 24 Uhr 2.353 Personen in Haft, die eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßten. Im Vorjahr waren es 2.969, 2023 insgesamt 4.332 und 2022 insgesamt 4.679 Personen. Die Bundesregierung betont, dass es sich hierbei um Stichtagserhebungen handelt, die nicht die Gesamtzahl der jährlich begangenen Ersatzfreiheitsstrafen wiedergeben.
Geplanter Evaluationszeitpunkt
Das Gesetz sieht vor, dass die Evaluierung drei Jahre nach Inkrafttreten der Neuregelung durchgeführt wird. Da die Reform erst im Jahr 2023 in Kraft trat, wird die erste umfassende Bewertung frühestens im Jahr 2026 erwartet.
Ausblick und weitere Schritte
Die Bundesregierung signalisiert, dass nach Abschluss der Datenerhebung und -übermittlung durch das Statistische Bundesamt die Auswertung erfolgen wird. Ein entsprechender Bericht soll dann dem Parlament zur Verfügung gestellt werden.
Relevanz für die Rechtslage
Die noch ausstehende Evaluierung ist zentral für die Beurteilung, ob die Reform der Ersatzfreiheitsstrafe die intendierten Effekte im Bereich des Strafvollzugs erzielt. Ohne konkrete Daten könne keine fundierte Entscheidung über mögliche Anpassungen getroffen werden.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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