Die Bundesregierung teilte mit, dass im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ dem Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie keine finanziellen Mittel zugewiesen wurden. Die Mitteilung erfolgte als Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion.
Hintergrund zum Förderprogramm
Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ beinhaltet den Programmbereich „Partnerschaft für Demokratie“, der darauf abzielt, demokratische Strukturen in den Ländern zu stärken. Im jeweiligen Haushaltsjahr stehen hierfür Mittel zur Verfügung, die von den Landesbehörden beantragt werden können.
Anfrage der AfD-Fraktion
Die AfD-Fraktion stellte in einer Kleinen Anfrage (21/5880) an die Bundesregierung die Frage, ob dem Thüringer Ministerium Mittel aus dem genannten Programmbereich zugeteilt worden seien. Die Anfrage wurde am 21. Juni 2026 eingereicht.
Entscheidung der Bundesregierung
In der schriftlichen Antwort (21/6260) erklärte die Bundesregierung, dass für das aktuelle Haushaltsjahr keine Mittel an das Thüringer Ministerium vergeben wurden. Die Ablehnung erfolgte ohne Angabe von spezifischen Begründungen.
Reaktion des Ministeriums
Das Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie hat bislang keine Stellungnahme zu der Mitteilung abgegeben. Weitere Informationen könnten in zukünftigen Mitteilungen folgen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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