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Bundesregierung weist Treffen in Baku zurück
AI GENERATED 27.08.2026 18:20 Politik und Gesellschaft

Bundesregierung weist Treffen in Baku zurück

Die Bundesregierung hat in einer schriftlichen Antwort klargestellt, dass das im Juli in Baku stattgefundene Treffen von ehemaligen Politikern mit russischen Vertretern weder im Auftrag noch in Abstimmung…

Die Bundesregierung hat in einer schriftlichen Antwort klargestellt, dass das im Juli in Baku stattgefundene Treffen von ehemaligen Politikern mit russischen Vertretern weder im Auftrag noch in Abstimmung mit der Regierung erfolgte.

Teilnehmer und Ablauf

Bei dem Treffen waren der ehemalige Chef des Bundeskanzleramts Ronald Pofalla (CDU) und der ehemalige Ministerpräsident von Brandenburg Matthias Platzeck (SPD) anwesend. Die Begegnung wurde von keiner Behörde organisiert.

Offizielle Stellungnahme

In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion (Dokument 21/7687) betont die Bundesregierung, dass es sich um eine private Initiative handele. Die offizielle Formulierung lautet: „Nach Kenntnis der Bundesregierung handelt es sich um eine private Initiative, die Bundesregierung nicht kommentiert.“

Petersburger Dialog

Die Regierung weist zudem darauf hin, dass das Format des Petersburger Dialogs nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine eingestellt worden sei. Treffen deutscher Vertreter des ehemaligen Dialogs, die nicht von der Bundesregierung beauftragt wurden, stellen demnach keine Fortsetzung des Formats dar.

Keine weitere Kommentierung

Die Bundesregierung erklärt, dass sie zu dem privaten Treffen keine weiteren Informationen bereitstellen wird und betont, dass solche Begegnungen nicht im Rahmen offizieller Außenpolitik stattfinden.

Kontext

Der Petersburger Dialog war in den vergangenen Jahren ein Forum für den Austausch zwischen deutschen und russischen Akteuren. Seit der Eskalation des Konflikts in der Ukraine ist das offizielle Programm jedoch ausgesetzt.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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