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Bundesregierung zu Fragen der Umsatzsteuerreform nach ZEW-Studie befragt
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AI GENERATED 29.04.2026 • 12:55 Recht, Staat und Institutionen

Bundesregierung zu Fragen der Umsatzsteuerreform nach ZEW-Studie befragt

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Rahmen einer Kleinen Anfrage (21/5594) die Bundesregierung um Auskunft darüber gebeten, ob und in welcher Form die Empfehlungen einer aktuellen Studie des Leibniz‑Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) zur Reform der Umsatzsteuer umgesetzt werden sollen.

Hintergrund der Studie

Die ZEW‑Studie, die mit einer viermonatigen Verzögerung dem Deutschen Bundestag zugeleitet wurde, analysiert die Wirksamkeit ermäßigter Umsatzsteuersätze in Deutschland. Laut den Autoren kommt die vorliegende Literatur überwiegend zu dem Ergebnis, dass die meisten Ermäßigungen im Umsatzsteuersystem nicht überzeugend gerechtfertigt seien.

Kernbefund der Untersuchung

Die Untersuchung legt dar, dass die derzeitige Praxis ermäßigter Steuersätze nur begrenzte fiskalische Vorteile erbringe und gleichzeitig administrative Aufwendungen erhöhe. Darüber hinaus bestünde das Risiko, dass bestimmte Branchen unverhältnismäßig begünstigt würden.

Anliegen der Fraktion

Die Fraktion fordert von der Bundesregierung eine Stellungnahme zu zwei Punkten: erstens, warum die Studie erst nach vier Monaten an das Parlament übermittelt wurde, und zweitens, welche Konsequenzen die Regierung aus dem Befund zieht, dass die meisten Ermäßigungen nicht überzeugend gerechtfertigt seien.

Erwartete Konsequenzen

Nach Angaben des Ministeriums soll die Bundesregierung prüfen, inwiefern die Ergebnisse der ZEW‑Studie in aktuelle Reformüberlegungen einfließen können. Ein offizielles Statement dazu wurde noch nicht veröffentlicht.

Weiteres Vorgehen

Die Fraktion kündigte an, die Antwort der Bundesregierung nach Eingang zu analysieren und gegebenenfalls weitere parlamentarische Initiativen zu starten, um die Diskussion über die Umsatzsteuerreform zu vertiefen.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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