Die Bundesregierung wird von der AfD‑Fraktion im Bundestag zu bestehenden Unterhaltsregelungen für Kinder, die in getrennten Familien leben, befragt. Die Kleine Anfrage (21/3398) richtet sich an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und fordert Auskünfte über die aktuelle Rechtslage und deren praktische Umsetzung.

Hintergrund

Eine aktuelle Befragung ergab, dass mehr als ein Viertel der 16‑bis 25‑jährigen Befragten angab, in den ersten 15 Lebensjahren zumindest zeitweise nur bei einem Elternteil gelebt zu haben. Die Studie betont, dass die Präsenz des getrennt lebenden Elternteils für die Entwicklung des Kindes von Bedeutung sein könne.

Anliegen der Anfrage

Die Abgeordneten möchten wissen, wie viele alleinerziehende Eltern ein Anrecht auf Unterhaltszahlungen vom anderen Elternteil haben und wie viele diese Zahlungen vollständig und regelmäßig erhalten. Ferner wird erfragt, welche gesetzlichen Rahmenbedingungen die Präsenz des getrennt lebenden Elternteils unterstützen oder behindern könnten.

Rechtlicher Rahmen

Nach geltendem Familienrecht besteht grundsätzlich ein Unterhaltsanspruch des Kindes gegenüber dem nicht betreuenden Elternteil. Die genaue Ausgestaltung kann jedoch durch nationale Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften beeinflusst werden. Die Anfrage prüft, inwiefern bestehende Regelungen die tatsächliche Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs erleichtern.

Erwartete Antworten

Die Bundesregierung soll Auskünfte darüber geben, welche Daten zu Unterhaltsansprüchen und -zahlungen aktuell vorliegen, welche Erhebungen geplant sind und welche Maßnahmen zur Verbesserung der Durchsetzbarkeit bereits umgesetzt wurden.

Weiteres Vorgehen

Nach Eingang der Antworten wird die AfD‑Fraktion die Ergebnisse im Parlament diskutieren und gegebenenfalls weitere legislative Initiativen vorschlagen, um die finanzielle Versorgung von Kindern in getrennten Familien zu sichern.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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