Chemikalienrecht geändert
Der Bundestag hat am 18. Dezember 2025 Änderungen des Chemikalienrechts zugestimmt. Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke gegen die Stimmen der AfD wurde beschlossen, auf eine Ablehnung oder Änderung der Verordnung der Bundesregierung zur Anpassung nationaler chemikalienrechtlicher Regelungen an das Unionsrecht zu verzichten.
Anpassung von Vorgaben aus dem Chemikaliengesetz
Die neue Verordnung dient der Anpassung der Chemikalien-Ozonschichtverordnung an die EU-Verordnung 2024 / 590 vom 7. Februar 2024 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen. Der Bundestag muss der Verordnung zustimmen.
Verordnung zu fluorierten Treibhausgasen
Die zweite Verordnung umgesetzt die Zertifizierungsanforderungen der neuen F-Gas-Verordnung, um Emissionen von fluorierten Treibhausgasen (F-Gasen) zu vermeiden und Hürden beim Umstieg auf F-Gas-freie Technologien zu minimieren. Gleichzeitig soll der Aufwand für neue Sachkundebescheinigungen so weit wie möglich reduziert werden.
Neue Regelungen
Die bisherigen Regelungen werden neu geordnet und verständlicher gestaltet. Damit seien keine zusätzlichen Prüfungen hinsichtlich der neuen Zertifizierungsanforderungen erforderlich.Dieser Bericht basiert auf Informationen von bundestag.de, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
