Ein Antrag der Fraktion Die Linke im Bundestag fordert die Schaffung einer eigenständigen Ermittlungseinheit beim Zoll, um organisierte Steuerkriminalität wirksam zu verfolgen und eingezogenes Vermögen zurückzugeben.
Ziel des Antrags
Der Gesetzentwurf sieht vor, das im Aktionsplan „Steuer‑ und Finanzkriminalität entschlossen bekämpfen“ angekündigte Gemeinsame Zentrum gegen Steuer‑ und Finanzkriminalität als eigenständige Einheit beim Zoll zu etablieren. Damit soll die Verfolgung schwerer Fälle international organisierter Steuerhinterziehung, etwa Umsatzsteuerkarusselle und Cum‑Ex‑ bzw. Cum‑Cum‑Betrug, verbessert werden.
Vorgeschlagene Struktur
Die Einheit soll unter Leitung des Zolls operieren und eigenständige Zuständigkeiten erhalten, sodass sie Verfahren selbst führen kann. Zusätzlich soll ein zentrales Register zur statistischen Erfassung von Geldwäsche eingerichtet werden, um strukturelle Defizite zu beseitigen.
Verwendung eingezogener Vermögenswerte
Laut Antrag sollen eingezogene Vermögenswerte, insbesondere Immobilien, künftig an Kommunen und gemeinnützige Träger zugewiesen werden können, um gesellschaftlichen Nutzen zu erzeugen.
Finanzielle Dimension
Die Bundesregierung schätzt den jährlichen Schaden durch Geldwäsche auf etwa 100 Milliarden Euro, während Cum‑Ex‑Praktiken dem Staat bis zu 36 Milliarden Euro gekostet haben. Der Antrag zielt darauf ab, diese Verluste durch gezielte Ermittlungen zu reduzieren.
Kritik und Diskussion
Kritiker bemängeln, dass die vorgeschlagene administrative Vermögensermittlung allein nicht ausreiche, um die Akteure hinter Cum‑Ex‑ und Cum‑Cum‑Geschäften – häufig Banken, Unternehmen und professionell organisierte Netzwerke – zu erreichen. Sie fordern ergänzende Maßnahmen, etwa strengere Transparenzvorschriften für komplexe Gesellschaftsstrukturen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
Ende der Uebertragung