Deutschland: Bundestag-Ausschuss beschließt Entwurf für Gebäudemodernisierungsgesetz
Entscheidung des Ausschusses
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat am 8. Juli 2026 den Gesetzentwurf zur Gebäudemodernisierung mit Ja‑Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD verabschiedet; die Fraktionen von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke stimmten dagegen.
Ziele des Gesetzes
Das Vorhaben soll das bestehende Gebäudeenergiegesetz grundlegend ändern, den Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl‑ und Gasheizungen langfristig zulassen, jedoch ab 2045 die eingesetzten Brennstoffe vollständig klimaneutral machen. Ein ergänzendes Gesetz soll bis Ende des Jahres vorgelegt werden.
Biotreppe und Wasserstoff
Neu installierte Gas‑ und Ölheizungen sollen ab 2029 schrittweise mit steigenden Anteilen von Biogas oder Bioöl betrieben werden. Der Entwurf nennt ausdrücklich grünen, blauen, orange‑ und türkisen Wasserstoff; grüner Wasserstoff wird ausschließlich mit erneuerbarem Strom erzeugt, während blauer und türkiser Wasserstoff Erdgas nutzt.
Kostenregelungen für Vermieter und Mieter
Eine Härtefallregelung entlastet Vermieter mit bis zu sechs Wohnungen in nicht angespannten Märkten von den Kosten für Biokraftstoffe und Netzentgelte, während sie weiterhin CO₂‑Kosten tragen. Ab 2028 tragen Mieter die Hälfte der Netzentgelte und des CO₂‑Preises, ab 2029 übernehmen Vermieter zusätzlich die Hälfte der Mehrkosten für die Beimischung biogener Brennstoffe.
Reaktionen der Koalition
Die Koalitionsfraktionen lobten das Gesetz als praxistauglich und technologieoffen. Sie betonten, dass die Anforderungen für das Heizen mit Biomasse geregelt seien und dass bis zum 1. Dezember 2026 ein Gesetz zur Festlegung der Grünen‑Gasquote vorgelegt werden soll, die 2028 in Kraft tritt, um bis 2045 vollständig auf klimaneutrale Brennstoffe umzustellen.
Kritik der Opposition
AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke lehnten den Entwurf ab. Die AfD bemängelte fehlende Angaben zur Verfügbarkeit von Biogas und Bioöl und forderte eine Machbarkeitsstudie. Die Linke kritisierte das Fehlen von Klimawirkungs‑ und Finanzierungsberechnungen und hat beim Bundesverfassungsgericht eine Klage eingereicht, um das Gesetz per Eilverfahren zu stoppen. Die Grünen riefen die SPD‑Abgeordneten dazu auf, nicht zuzustimmen, und bezeichneten das aktuelle Heizungsgesetz der Ampelregierung als vorzuziehendes Modell.
Verfahren und weitere Schritte
Ein Antrag der Fraktion Die Linke, die Abstimmung zu vertagen, scheiterte an fehlender Mehrheit. Der Gesetzentwurf wird nun im weiteren parlamentarischen Verfahren weiterbearbeitet, wobei die festgelegten Quoten und Kostenregelungen zentral für die Umsetzung der Klimaziele im Gebäudesektor sind.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
Ende der Uebertragung