Deutschland: Fragestunde im Bundestag am 22. April 2026 – Fragenverteilung nach Ressorts
Am 22. April 2026 beantworteten Vertreter der Bundesregierung in einer 45‑minütigen Fragestunde 69 von Abgeordneten eingereichte Fragen, die zuvor schriftlich gestellt worden waren.
Fragenverteilung nach Fraktionen
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellte mit 29 Fragen den größten Anteil, gefolgt von der AfD‑Fraktion mit 24 Fragen und der Fraktion Die Linke mit 16 Fragen. Von den Fraktionen CDU/CSU, SPD sowie fraktionslosen Abgeordneten wurden keine Fragen eingereicht.
Fragen nach Ressorts
Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit erhielt 19 Fragen, das Bundesministerium der Finanzen und das Auswärtige Amt jeweils acht Fragen. Je sechs Fragen richteten sich an das Bundesministerium für Gesundheit sowie an das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium für Verkehr wurden jeweils mit fünf Fragen konfrontiert. Das Bundesinnenministerium erhielt drei Fragen, das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat sowie das Bundesministerium der Verteidigung je zwei Fragen. Alle übrigen genannten Ministerien sowie das Bundeskanzleramt wurden zu je einer Frage befragt.
Beispielhafte Anfragen
Eine Abgeordnete aus Bayern fragte das Umweltministerium, ob es die Auszahlung eines sozial gestaffelten Klimageldes zur Entlastung von Verbrauchern in der aktuellen Energiepreiskrise befürwortet und, falls nicht, nach den Gründen. Ein Abgeordneter der AfD erkundigte das Verkehrsministerium nach Erkenntnissen zur Knappheit von Flugtreibstoff im Zusammenhang mit dem Iran‑Krieg. Ein Abgeordneter der Linken wollte vom Gesundheitsministerium wissen, mit welchen konkreten Mechanismen die Bundesregierung die Deckelung des Pflegebudgets umsetzen will.
Verfahren für Zusatzfragen
Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen einreichen. Nach der mündlichen Beantwortung durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder Bundesminister können der Fragesteller sowie weitere Abgeordnete Zusatzfragen stellen, wodurch die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen verpflichtet wird.
Weiteres Vorgehen
Falls die Zeit nicht ausreicht, werden nicht aufgerufene Fragen schriftlich beantwortet. Abgeordnete können zudem bereits im Vorfeld um schriftliche Beantwortung bitten.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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