Erster Lesesaal und weitere Verfahrensschritte
Am Freitag, dem 11. September 2026, schloss der Deutsche Bundestag die erste Beratung des Haushaltsgesetzes 2027 (Drucksache 21/7300 und 21/7650) sowie des Finanzplans des Bundes 2026‑2030 (Drucksache 21/7301) ab. Nach einer 90‑minütigen Aussprache wurde der Gesetzentwurf samt Einzelplänen und Finanzplan an den Haushaltsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen.
Optimismus der Regierungsfraktion
Vertreter der SPD betonten in der Debatte die verbesserten Wachstumsprognosen für die deutsche Wirtschaft. Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesfinanzministerium Dennis Rohde (SPD) erklärte, dass die Wirtschaft trotz Krieg und Krise wieder in Bewegung komme. Haussatzsprecher Dr. Thorsten Rudolph (SPD) wies darauf hin, dass Deutschland nach vier Jahren Stagnation wieder wachse. Der Regierungsentwurf sei von den Sicherheitsbedrohungen des Umfelds geprägt, erklärte Dr. Yannick Bury (CDU/CSU).
Kritik der Opposition
AfD‑Abgeordneter Dr. Michael Espendiller kritisierte die Koalition als „Volksverdummung“ und bezweifelte, dass die geplanten Investitionen echtes Wirtschaftswachstum erzeugen würden. Grünen‑Abgeordnete Katrin Uhlig warf der Bundesregierung vor, das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ zum Schließen von Kernhaushaltslöchern zu missbrauchen. Linken‑Abgeordneter Dr. Dietmar Bartsch bezeichnete die geplante Nettokreditaufnahme von mehr als 200 Milliarden Euro als unverantwortlich.
Finanzielle Eckdaten
Der Entwurf sieht für das Haushaltsjahr 2027 Ausgaben in Höhe von 555,4 Milliarden Euro vor, gegenüber 524,5 Milliarden Euro im Jahr 2026. Investitionen werden mit 56,3 Milliarden Euro ausgewiesen (2026: 58,3 Milliarden Euro). Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Haushaltsjahre betragen insgesamt 367,8 Milliarden Euro, davon sollen 48,3 Milliarden Euro im Jahr 2028 fällig werden. Den geplanten Ausgaben stehen Einnahmen in gleicher Höhe gegenüber, wobei 394,7 Milliarden Euro auf Steuereinnahmen und 26,9 Milliarden Euro auf Verwaltungseinnahmen entfallen.
Verschuldung und Sondervermögen
Die Nettokreditaufnahme des Kernhaushalts soll um 20,7 Milliarden Euro auf 118,7 Milliarden Euro steigen. Davon entfallen 33,4 Milliarden Euro auf die nach der regulären Schuldenregel zulässige Kreditaufnahme, die vollständig ausgeschöpft werden soll. Weitere 85,4 Milliarden Euro sollen über die grundgesetzliche Bereichsausnahme, insbesondere für Verteidigungs‑ und sicherheitspolitische Ausgaben, aufgenommen werden. Teil des Entwurfs sind Wirtschaftspläne für das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität, das Sondervermögen Bundeswehr sowie den Klima‑ und Transformationsfonds, die vollständig kreditfinanziert werden.
Wachstumsprognosen und Ausblick
Finanzstaatssekretär Dennis Rohde verwies darauf, dass die Wachstumsprognosen der Wirtschaftsforschungsinstitute von 0,5‑0,8 % im Frühjahr auf 1,2‑1,4 % gestiegen seien – deutlich über den Erwartungen der Europäischen Zentralbank für den Euro‑Raum. Rohde bezeichnete die Entwicklung als „deutlich mehr als nur ein erster Hoffnungsschimmer“, betonte jedoch, dass noch kein Boom zu erwarten sei.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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