Am Freitag, dem 16. Januar 2026, wurde im Parlament ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) diskutiert. Parallel dazu legten die AfD‑Fraktion und die Fraktion Die Linke Anträge zu Abschaffung bzw. Stärkung des Gesetzes vor.

Inhalt des Regierungsentwurfs

Der Gesetzentwurf sieht vor, die Berichtspflicht über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten zu streichen, während die eigentlichen Pflichten erhalten bleiben. Nur schwere Verstöße sollen künftig sanktioniert werden. Zudem soll das Gesetz im Zuge der EU‑Richtlinie über Unternehmensnachhaltigkeit (CSDDD) bis 2027 in nationales Recht überführt und dabei bürokratiearm gestaltet werden.

Hintergrund des bestehenden LkSG

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz trat Anfang 2023 in Kraft und verpflichtet Unternehmen ab einer bestimmten Größe, Menschenrechte und Umweltstandards in ihren Lieferketten zu wahren und nachzuweisen. Die EU‑Richtlinie CSDDD, die 2024 in Kraft trat, erweitert diese Vorgaben und soll bis 2027 in nationales Recht umgesetzt werden.

AfD‑Antrag: Abschaffung des Gesetzes

Die AfD‑Fraktion fordert die vollständige Abschaffung des LkSG. In ihrem Antrag wird argumentiert, dass das Gesetz erhebliche administrative Belastungen verursache, etwa durch Risikoanalysen und Beschwerdemechanismen, und dass es zu Betriebsschließungen sowie Arbeitsplatzverlusten in betroffenen Ländern führe. Zusätzlich soll die EU‑Richtlinie CSDDD aufgehoben werden.

Linke‑Antrag: Erhalt und Verbesserung

Die Fraktion Die Linke spricht sich für den Erhalt des LkSG aus und kritisiert die geplanten Änderungen als Verwässerung von Menschenrechts‑ und Umweltstandards. Sie fordert eine Kombination der Stärken von LkSG und CSDDD ohne Abschwächungen und betont die Bedeutung des Gesetzes für den Schutz von Arbeitsrechten im Globalen Süden sowie für hohe Arbeitsschutzstandards in Deutschland.

Verfahrenstechnischer Ablauf

Nach der etwa halbstündigen Aussprache wurden alle drei Vorlagen an die Ausschüsse weitergeleitet. Federführend ist der Ausschuss für Arbeit und Soziales, der die weiteren Beratungen und mögliche Änderungen prüfen wird.

Ausblick

Die kommenden Ausschussberatungen werden entscheiden, ob die geplanten Entlastungsmaßnahmen des Regierungsentwurfs umgesetzt, die Abschaffungsvorschläge der AfD weiterverfolgt oder die Stärkungsforderungen der Linken in das Gesetz einfließen. Das Ergebnis wird voraussichtlich die zukünftige Ausgestaltung der Unternehmensverantwortung in Deutschland prägen.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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