Am Freitag, den 10. Juli 2026, wird im Bundestag erstmals ein von der AfD vorgelegter Gesetzentwurf mit dem Titel „Deutschland braucht echte Reformen – Dem weiteren Niedergang des Wirtschaftsstandorts Deutschland entgegentreten“ (21/6928) diskutiert.
Kernpunkte des Antrags
Die Vorlage enthält die Forderung, die nationale und europäische CO2-Bepreisung sofort abzuschaffen und die Bundesregierung zu verpflichten, die Energiekosten auf das EU‑übliche Niveau zu senken. Die AfD argumentiert, dass dadurch Produktionskosten sinken, die Kaufkraft der Bürger gestärkt und die Binnenkonjunktur belebt werden könnte.
Energiepolitik
Weiterhin soll ein kostengünstiger Energiemix umgesetzt werden, der Kernenergie und Kohlekraft stärker einbezieht. Die AfD fordert die Reaktivierung bestehender Kernkraftwerke, die Planung neuer Anlagen sowie die Verlängerung der Laufzeiten von Kohlekraftwerken, um die Stromkosten nachhaltig zu senken und die Importabhängigkeit zu verringern.
Steuerliche Entlastungen
Zusätzlich werden die Abschaffung oder Senkung sämtlicher Strom- und Energiesteuern, Umlagen und Konzessionsabgaben gefordert. Auch der Solidaritätszuschlag, die Körperschaftsteuer und die Mehrwertsteuer sollen deutlich reduziert werden, um die Belastung für Unternehmen und private Haushalte zu mindern.
Industriepolitische MaĂźnahmen
Die AfD will die Automobilindustrie durch niedrigere Energiekosten und weitreichende Deregulierung stärken. Vorgeschlagen werden die Abschaffung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, die Reduzierung übermäßiger Berichtspflichten und die Aufhebung von Regelungen wie den EU‑Flottengrenzwerten.
BegrĂĽndung der AfD-Fraktion
Die Fraktion begründet die Maßnahmen mit einer drohenden Wirtschaftskrise, die nach ihrer Sicht durch hohe Energiekosten und Steuerbelastungen die Wettbewerbsfähigkeit von Industrie und Mittelstand sowie die Kaufkraft der Bürger untergrabe. Sie kritisiert die bereits beschlossenen Reformen der Bundesregierung als unzureichend.
Weiteres Verfahren
Nach einer einstündigen Aussprache soll der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen werden.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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