Deutschland: Bundestag berät Anträge zur Regelung von Zwangszuweisungen von Geflüchteten
Am 23. April 2026 hat der Bundestag in einer einstündigen Debatte zwei Initiativen der AfD zum Thema Zwangszuweisungen von Geflüchteten behandelt und beide Vorlagen anschließend an die zuständigen Ausschüsse verwiesen.
Übertragung an Ausschüsse
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Asylgesetzes (21/5476) wurde dem Innenausschuss zugewiesen, während der Antrag auf ein kommunales Vetorecht (21/5485) an den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen ging. Beide Vorlagen sollen dort weiter geprüft werden.
Stellungnahmen der Fraktionen
Die AfD kritisierte die aktuelle Zuweisungspraxis als Ursache für finanzielle Belastungen der Kommunen und bezeichnete die Lage der Städte als katastrophal. Die CDU/CSU bezeichnete die Anträge als Verzweiflungstat und warf der AfD einen Angriff auf die Funktionsfähigkeit des Staates vor. Die Grünen forderten ein Notfallpaket für die Kommunen, die SPD betonte die Notwendigkeit von Solidarität zwischen Mietern und Geflüchteten, und die Linke kritisierte die AfD‑Rhetorik als rassistisch.
AfD-Antrag zum kommunalen Vetorecht
Der Antrag verlangt, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegt, der Bundesländern die Zuweisung von Geflüchteten an Gemeinden verbietet, in denen ein angespannter Wohnungsmarkt nach § 556d BGB festgestellt wurde. Zusätzlich soll ein Einvernehmen der Länder bei Aufnahmeprogrammen nach § 23 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz erforderlich werden.
AfD‑Gesetzentwurf zur Änderung von BGB und Asylgesetz
Der Gesetzentwurf kritisiert die Verteilung nach dem Königsteiner Schlüssel und fordert ein zusätzliches Begründungserfordernis für Landesregierungen, wenn ein angespanntes Wohnungsmarkt‑Problem vorliegt. Weiterhin soll § 45 Asylgesetz um ein kommunales Vetorecht gegen Zwangszuweisungen ergänzt werden.
Kritik und Gegenpositionen
Die CDU/CSU wirft der AfD mangelnde handwerkliche Qualität der Vorlagen vor und kritisiert die Nutzung der Mietpreisbremse als Argumentationsgrundlage. Die SPD weist darauf hin, dass das bestehende Verteilungssystem nach dem Königsteiner Schlüssel funktioniere und betont geplante Maßnahmen zum Mieterschutz und Wohnungsbau. Die Linke wirft der AfD vor, Geflüchtete zu Sündenböcken zu machen und spekulative Praktiken auf dem Wohnungsmarkt zu unterstützen.
Ausblick
Die Ausschüsse werden die Vorlagen prüfen und im weiteren Verfahren über mögliche Änderungen des BGB und des Asylgesetzes entscheiden. Die Debatte verdeutlicht die anhaltende Spannung zwischen kommunaler Finanzierbarkeit und bundesweiter Migrationspolitik.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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