Hintergrund der Debatte
Am Freitag, dem 12. Juni 2026, hat der Bundestag über zwei Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beraten, die den Ausbau von bezahlbarem Wohnraum und die Umwandlung von leerstehenden Büroflächen in Wohnungen zum Ziel haben. Beide Vorlagen wurden anschließend an den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen zur weiteren Beratung überwiesen.
Erster Gesetzentwurf: Nachhaltige Stadtentwicklung
Der erste Antrag fordert, dass Ausnahmen, Befreiungen und Vorrang im Genehmigungs‑ und Planungsverfahren nur zulässig sind, wenn mindestens 50 % der entstehenden Wohnungen langfristig sozial gebunden oder gemeinwohlorientiert sind. Weiterhin soll keine Netto‑Neuversiegelung und kein Verlust von ökologisch wertvollen Flächen erfolgen. Das Vorkaufsrecht der Kommunen soll gestärkt und der Milieuschutz in angespannten Wohnungsmärkten krisenfest ausgestaltet werden.
Umbauturbo und Umweltkritik
Die Fraktion fordert ein „Umbauturbo“, das den Umbau und die Nachverdichtung in den Mittelpunkt stellt, um dringend benötigten Wohnraum zu schaffen, ohne zusätzliche Flächen zu versiegeln. Gleichzeitig wird kritisiert, dass die Bundesregierung die Umweltprüfung abgesenkt, die Klagebefugnisse von Bürgern und Verbänden eingeschränkt und den Artenschutz im Bundesnaturschutzgesetz abgeschwächt habe.
Zweiter Gesetzentwurf: Umnutzung von Büroflächen
Der zweite Antrag zielt darauf ab, die Musterbauordnung zu einer Umbauordnung weiterzuentwickeln, um den Umbau leerstehender Büros zu Wohnungen zu erleichtern. Zudem soll die finanzielle Attraktivität des Umbaus durch Bundesmittel erhöht und aktiv gefördert werden.
Statistik zu leerstehenden BĂĽros
Nach Angaben der Fraktion standen Ende 2025 bundesweit 12,5 Millionen Quadratmeter Büroflächen leer, das entspricht einem Anstieg von rund 1,4 Millionen Quadratmetern gegenüber dem Vorjahr.
Kosten‑Nutzen‑Umkehr und steuerliche Maßnahmen
Die Grünen argumentieren, dass die Umnutzung von Bürogebäuden klimapolitisch vorteilhafter sei als Neubau, weil sie keine neuen Flächen versiegelt und Nutzungskonflikte vermeidet. Sie schlagen vor, dass Kommunen durch eine Anpassung des Grundsteuergesetzes für dauerhaft leerstehende Gebäude einen gesonderten Hebesatz bei der Grundsteuer C festlegen können.
Weiteres Verfahren
Beide Anträge befinden sich nun im zuständigen Ausschuss, wo sie weiter geprüft und gegebenenfalls mit Änderungsanträgen versehen werden sollen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
Ende der Ăśbertragung