Am 9. Juli 2026 hat der Bundestag erstmals über den Antrag der AfD‑Fraktion (21/6929) beraten, eine Enquete‑Kommission zur „Informations‑ und Kommunikationsordnung des 21. Jahrhunderts“ einzurichten. Der Gesetzentwurf wurde nach der Aussprache an den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung weitergeleitet.
Hintergrund des Antrags
Die AfD‑Fraktion fordert die Untersuchung der Auswirkungen digitaler Plattformen, Suchmaschinen, sozialer Medien und Künstlicher Intelligenz auf die Entstehung, Verbreitung und Nutzung von Informationen sowie auf die öffentliche Meinungsbildung. Weiterhin soll die Kommission die Zuständigkeiten von Regulierungs‑, Aufsichts‑ und Kontrollstrukturen prüfen.
Geplanter Aufbau und Aufgaben
Nach Angaben der AfD soll die Kommission aus 14 Abgeordneten und 14 Sachverständigen bestehen und bis zum 1. Juli 2028 einen Abschlussbericht vorlegen. Auf Basis der Ergebnisse sollen Leitlinien und Vorschläge für eine Neuordnung der deutschen Informations‑ und Kommunikationsordnung entwickelt werden, wobei die Notwendigkeit staatlicher Regulierung geprüft wird.
Position der AfD
AfD‑Abgeordneter Martin Erwin Renner kritisierte die aktuelle Medienordnung als „verstaubtes analoges Korsett“ und bezeichnete den öffentlich‑rechtlichen Rundfunk als Berichterstatter aus einer „fiktiven Realität“, die häufig an Desinformation grenze. Er argumentierte, dass die zunehmende Nutzung von Internetplattformen durch die Bürger die bisherigen Strukturen überflüssig mache.
Reaktionen der anderen Fraktionen
CDU/CSU‑Abgeordneter Dr. Hendrik Hoppenstedt verwies darauf, dass die Gesetzgebungskompetenz für die Medienordnung im Grundgesetz bei den Bundesländern liege und betonte historische Gründe für diese föderale Regelung. SPD‑Abgeordneter Holger Mann stellte die Qualität des öffentlich‑rechtlichen Rundfunks heraus und sah keinen Bedarf für eine Bundestags‑Enquete. Bündnis 90/Die Grünen‑Abgeordnete Awet Tesfaiesus kritisierte den Antrag als pauschale Unterstellung gegenüber dem Rundfunk und warnte vor Einschränkungen beim Informationsfreiheitsgesetz. Die Linke‑Abgeordneter David Schliesing bezeichnete die geplanten Änderungen beim Informationsfreiheitsgesetz als Angriff auf die Demokratie.
Debatte über Zuständigkeit und Medienordnung
Die Diskussion verdeutlichte unterschiedliche Auffassungen über die föderale Zuständigkeit und die Rolle des öffentlich‑rechtlichen Rundfunks im digitalen Zeitalter. Während die AfD eine zentrale Neuausrichtung fordert, betonen andere Fraktionen die bestehende föderale Struktur und die bisherige journalistische Qualität des Rundfunks.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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