Deutschland: Bundestag berät Antrag zum Förderstopp für Correctiv gGmbH
Am Donnerstag, den 23. April 2026, wird im Deutschen Bundestag ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion diskutiert, der die Einstellung aller institutionellen und projektbezogenen Bundesförderungen für die Correctiv gGmbH fordert. Der Antrag beruft sich auf ein noch nicht rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Berlin II vom 17. März 2026.
Hintergrund des Antrags
Das zugrunde liegende Urteil betrifft eine Unterlassungsklage der AfD-Bundestagsabgeordneten Gerrit Huy gegen Correctiv wegen zwei veröffentlichten Artikeln über das sogenannte „Potsdamer Treffen“. Das Gericht untersagte drei Formulierungen, darunter die Aussage, Correctiv habe einen „Masterplan“ zur Umgehung von Art. 3, Art. 16 und Art. 21 des Grundgesetzes veröffentlicht.
Rechtliche Bewertung
Die AfD-Fraktion argumentiert, dass das Urteil nicht nur eine reine presseethische Frage sei, sondern den Kern der öffentlichen Meinungsbildung in der Bundesrepublik berühre. Sie wirft Correctiv vor, die Öffentlichkeit mit Desinformation getäuscht zu haben und damit einen der größten Proteste im Nachkriegsdeutschland ausgelöst zu haben.
Weitere Forderungen
Über den reinen Förderstopp hinaus fordert die Fraktion, zu prüfen, ob und in welchem Umfang bundeseigene oder vom Bund geförderte Einrichtungen, Projekte, Ausstellungen, Bildungsangebote oder Publikationen ähnliche Behauptungen übernommen oder verbreitet haben. Ziel sei, künftig die Verbreitung solcher Darstellungen zu verhindern.
Verlauf im Parlament
Der Gesetzentwurf wird am 23. April erstmals im Bundestag beraten. Weitere Entscheidungen hängen vom Ausgang der Debatte und möglichen Ergänzungsanträgen ab.
Reaktionen anderer Fraktionen
Bisher haben andere Fraktionen oder Vertreter der Bundesregierung keine offizielle Stellungnahme zu dem Antrag abgegeben. Beobachter erwarten jedoch, dass das Thema in den kommenden Sitzungswochen weiter diskutiert wird.
Auswirkungen auf die Förderpolitik
Correctiv gGmbH ist ein gemeinnütziges Recherchezentrum, das seit 2014 regelmäßig Bundesmittel erhält. Ein erfolgreicher Antrag könnte die zukünftige Vergabe von Fördermitteln an unabhängige Medienorganisationen beeinflussen.
Ausblick
Wird der Antrag angenommen, müsste die Bundesregierung die Fördermittel einstellen und prüfen, welche laufenden Projekte von der Entscheidung betroffen sind. Der Vorgang verdeutlicht die anhaltenden Spannungen zwischen politischen Akteuren und unabhängigen Medien im Kontext gerichtlicher Entscheidungen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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